Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Stadtwerke Frankfurt/Main (Mainova)  (Gelesen 22058 mal)

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Offline ghenry

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Stadtwerke Frankfurt/Main (Mainova)
« am: 15. April 2006, 11:28:50 »
Gerade ist die Jahresabrechnung Strom/Gas der Mainova eingetroffen, mit einer deftigen Nachzahlung und einer ebenso deftigen Erhöhung der Abschlagszahlung. Ich habe bereits Ende letzten Jahres Widerspruch gegen die Preise des Unternehmens eingelegt und meine Abschlagszahlungen von Einzugsauftrag auf Dauerauftrag umgestellt. Ich beabsichtige nun, zunächst weiterhin die selbe Abschlagszahlung wie im Vorjahr zu leisten, weiß aber nicht, was ich mit der geforderten Nachzahlung anfangen soll - zurückhalten, mit Vorbehalt überweisen? Vermutlich werde ich die Hilfe eines Rechtsanwaltes in Anspruch nehmen - wo kann ich den für den Raum Frankfurt/Main finden?

MfG
G. Henry

Offline Cremer

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Stadtwerke Frankfurt/Main (Mainova)
« Antwort #1 am: 15. April 2006, 19:01:50 »
@ghenry

Legen Sie Widerspruch gemäß Musterschreiben ein.

Widerspruch gegen die Preiserhööhungen und gegen die Preishöhe an sich

Akzeptieren Sie nur die Preise auf der Basis September 2004.

Erstellen Sie auf dieser Preisbasis Ihre eigene Jahresrechnung und schicken Sie diese dem Versorger.

Leisten Sie nur die Nachzahlung auf Ihre erstellte Jahresrechnung.

Leisten Sie die künftigen Abschläge nur in der Gesamthöhe Ihrer Jahresrechnung (dividiert durch die Anzahl der Abschläge).
MFG
Gerd Cremer
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Offline ghenry

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Stadtwerke Frankfurt/Main (Mainova)
« Antwort #2 am: 16. April 2006, 09:54:02 »
Vielen Dank - genau so werde ich jetzt erst einmal verfahren. Bin gespannt, wie sich das dann weiter entwickelt!

Freundlichen Gruß
G. Henry

Offline Cremer

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Stadtwerke Frankfurt/Main (Mainova)
« Antwort #3 am: 16. April 2006, 10:58:51 »
@ghenry,

Mainova wird auf Zahlung bestehen und wird, wie andere Versorger auch, die schon nicht mehr aktuellen, versorgerfreundlichen Urteile wie LG Heilbronn zitieren.

Nicht einschüchtern lassen und abwarten.

Ich sitze so etwas einfach aus!!

Bei der einen Liegenschaft beträgt die Differenz meiner Jahresrechnung zur Jahresrechnung der SW KH 650 € und bei der anderen 850 €.

Ab 600 € wollte der Geschäftsführer klagen laut Auusage seinerzeit in der Livefernsehdiskusion \"Reiss & Leute\" vom 22.11.05
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Offline ghenry

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Stadtwerke Frankfurt/Main (Mainova)
« Antwort #4 am: 16. April 2006, 11:35:46 »
Danke, das ist eine hilfreiche Aussicht! Ich melde mich wieder, wenn\'s - wie auch immer geartete - Neuigkeiten gibt!

Danke

Offline Santos

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Stadtwerke Frankfurt/Main (Mainova)
« Antwort #5 am: 16. April 2006, 15:21:40 »
Zitat von: \"Cremer\"
@ghenry

Legen Sie Widerspruch gemäß Musterschreiben ein.

Widerspruch gegen die Preiserhööhungen und gegen die Preishöhe an sich

Akzeptieren Sie nur die Preise auf der Basis September 2004.

Erstellen Sie auf dieser Preisbasis Ihre eigene Jahresrechnung und schicken Sie diese dem Versorger.

Leisten Sie nur die Nachzahlung auf Ihre erstellte Jahresrechnung.

Leisten Sie die künftigen Abschläge nur in der Gesamthöhe Ihrer Jahresrechnung (dividiert durch die Anzahl der Abschläge).



Hallo!

Würden Sie diesen Rat (\"Akzeptieren Sie nur die Preise auf der Basis September 2004.\") auch jemandem geben, der erst kürzlich wegen Umzugs den Gasversorger wechseln musste? Ist dies möglich, oder kann ich dann nur jene Tarifbasis als Grundlage ansetzen, ab der ich Kunde beim Gasversorger bin?

Zum Beispiel: ab 01.03.06 erst Kunde beim Versorger X; damit muss ich den zum 01.03.06 gültigen Tarif akzeptieren. Gasversorger X erhöht nun zum 01.04.06 den Gaspreis. Ich akzeptiere aber weiterhin nur den Tarif vom 01.03.06. ... Oder kann ich auch als NEUKUNDE ab 01.03.06 auf den Tarif vom Sep. 2004 verweisen und auch nur diesen als BILLIG akzeptieren bzw. entsprechend diesem abrechnen, obwohl ich seinerzeit noch gar nicht Kunde des Versorgungsunternehmens X, sondern zu jenem Zeitpunkt Kunde des Gasversorgers Y war?

Vielen DANK für die Antwort!

MfG
Santos

Offline Cremer

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Stadtwerke Frankfurt/Main (Mainova)
« Antwort #6 am: 16. April 2006, 16:00:53 »
@Santos,

grundsätzlich schlage ich vor, auch wenn man jetzt erst beim Versorger Kunde wurde, nur die Preise für Strom und Gas auf der Preisbasis Sept. 20045 zu akzeptieren.

Dies wurde bereits mehrfach hier im Forum diskutiert.

Es ist unerheblich, wann man Kunde wurde.

Entscheidend ist natürlich, dass man die Tarife vom Sept. 2004 kennt.

Nur damit läßt sich am Ende des Abrechnugnszeitraumes seine eigene Gegenrechnung erstellen.
MFG
Gerd Cremer
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Offline ghenry

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Stadtwerke Frankfurt/Main (Mainova)
« Antwort #7 am: 19. April 2006, 10:44:09 »
Ich habe bisher nur den \'vorsorglichen\' Musterbrief mit dem Einspruch gegen Preiserhöhungen an die Mainova geschickt. Gibt\'s irgend wo einen Musterbrief für den Einspruch gegen die jetzt vorliegende konkrete Rechnung?

MfG
GHenry

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Stadtwerke Frankfurt/Main (Mainova)
« Antwort #8 am: 19. April 2006, 11:36:59 »
@ghenry,

nein,

Sie müßten schon Ihre eigene Rechnung aufmachen.

am besten so ähnlich als "Formblatt"

Ich habe dies für unsere Stadtwerke in einer Excelltabelle mit den verschiedenen Varianten für Gas und Strom ( mit und ohne Energieclub, mit und ohne EEG und KWKG Abgaben), sowie für Wasser, einschließlich Deckblatt erstellt in der ähnlichen "Aufmachung" wie die SW KH - Rechnung.
MFG
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Offline ghenry

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Stadtwerke Frankfurt/Main (Mainova)
« Antwort #9 am: 19. April 2006, 11:57:08 »
Nein, nein, das war ein Missverständnis - klar muss ich meine eigene (Gegen-)Rechnung aufstellen. Mir geht\'s um ein Musterschreiben gegen die Jahresrechnung an sich (statt gegen eine Preiserhöhung).

MfG
GHenry

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Stadtwerke Frankfurt/Main (Mainova)
« Antwort #10 am: 19. April 2006, 13:07:28 »
@ghenry,

nein,
gibt kein spezielles.

Beim Anschreiben mit Ihrer eigenen Gegenrechnung erwähnen Sie jedoch im Betreff alle Ihre Widerspruchsschreiben mit Datum und beziehen sich darauf.
MFG
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Offline ghenry

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Stadtwerke Frankfurt/Main (Mainova)
« Antwort #11 am: 22. April 2006, 15:17:07 »
OK - nun bin ich also in der Höhle des Löwen und warte auf sein erstes Knurren... Danke vorläufig!
GHenry

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Stadtwerke Frankfurt/Main (Mainova)
« Antwort #12 am: 16. Mai 2006, 15:36:16 »
http://www.faz.net/s/RubFAE83B7DDEFD4F2882ED5B3C15AC43E2/Doc~E4F1E5717CB6147FEABC016984330EA94~ATpl~Ecommon~Scontent.html

http://www.mainova.de/uebermainova/198_15418.jsp

Das Schiedsgericht hat entschieden:

http://www.mainova.de/uebermainova/198_16127.jsp



Für die Billigkeitskontrolle gem. § 315 BGB, welche nur die Vertragspartner eines Gaslieferungsvertrages initiieren können, sind ausschließlich die ordentlichen Gerichte zuständig.



Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
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Offline RR-E-ft

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