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Autor Thema: Abzocke mit Neufestsetzung Abrechnungszeitraum d. EON Hanse  (Gelesen 5169 mal)

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Offline Nanni_Poldi

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Bisher wurde unser Gasverbrauch einmal jährlich stets im Oktober jeden Jahres abgerechnet. Auch unsere Abschlagszahlungen waren jeden Monats stets gleich, so dass wir während der Heizperiode monatlich weniger voraussgezahlt als verbraucht haben, und während der Sommermonate mehr vorausgezahlt als verbraucht haben.

Nunmehr ist EON Hanse auf die Idee gekommen, zum Ende März eine Abrechnung zu erstellen, mit dem Resultat, da nur 5/12 der Vorauszahlungen entahlten sind, aber 90 % unseres Verbrauches, so das wir 599,53 € nachzahlen sollen. Dies obwohl wir stets freiwillig unsere Abschlagszahlungen erhöht hatten, um möglichst Nachzahlungen zu verhindern.

Darüber hinaus hat EON Hanse nunmehr eine neue Vorauszahlung von 174,-- € mtl. berechnet !!!

EON-Hanse begründet seinen neuen Abrechnungszeitraum mit einer Umstellung des Systems zur Ernergieverbrauchsabrechnung. In dem Anschreiben zur Abrechnung bietet EON-Hanse eine Ratenzahlung und eine Verringerung des Abschlages an.

Ich sehe keinerlei Veranlassung, außer der Reihe die von EON Hanse geforderte Nachzahlung und die unverschämt überhöhten Abschlagszahlungen zu überweisen.  Ich werde daher der Abrechnung widersprechen und die Berechtigung von Lastschrifteinzügen  ausschließlich für fällige Forderungen begrenzen.
Nur zur Information sei hier erwähnt, dass EON HAnse selbstverständlich die Kündigung meines Tarifes angekündigt hat, da dieser nur bei Abbuchungsermächtigung gilt.

Hat jemand Informationen, inwiefern ein Gasversorger zur einseitigen Festlegung eines Abrechnunsgzeitraumes berechtigt ist ?

Offline Monaco

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Abzocke mit Neufestsetzung Abrechnungszeitraum d. EON Hanse
« Antwort #1 am: 14. April 2006, 10:13:11 »
@Nanni_Poldi

Wenn Ihr Versorger sein Abrechnungssystem (Zeitraum) umstellt, dann müssen Sie sich dem wohl beugen. Dennoch sind Sie damit nicht der Willkür Ihres Versorgers ausgesetzt.

Zunächst multiplizieren Sie den Verbrauch der aktuellen Abrechnungsperiode mit den Preisen vom Herbst 2004. Hierzu addieren Sie die anteilige Grundgebühr für ca. 6 Monate (taggenau rechnen) und die MwSt. Das ist dann ihr Rechnungsbetrag für die Abrechnungsperiode 10/05-03/06.

Sollte sich ihr Verbrauch zu den Vorjahren nicht wesentlich erhöht haben, zahlen Sie auch Ihre \"alten\" Abschläge weiter. Ggf. können Sie auf Basis von Gradtagszahlen Ihren aktuellen Jahresverbrauch hochrechnen.

Die Abschläge auf Basis einer Halbjahresabrechnung der Wintermonate linear hochzurechnen ist schon ziemlich dreist. Sie tun gut daran, sich hiergegen zu wehren.

Letztlich ändert sich für Sie ja kaum etwas. Achten Sie nur stets darauf, dass Sie bei möglichen Veränderungen (geplanter Umzug, Minderverbrauch) schnell reagieren und ihre Abschläge entsprechend reduzieren.

siehe auch hier: http://www1.ndr.de/ndr_pages_std/0,2570,OID2506078,00.html

Mit freundlichen Grüßen

Monaco.

Offline Cremer

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Abzocke mit Neufestsetzung Abrechnungszeitraum d. EON Hanse
« Antwort #2 am: 14. April 2006, 13:07:30 »
@Nanni_Poldi,

wie sieht denn jetzt der Abrechnungszeitraum aus?

Für 12 Monate ab April?

Oder nur 6 Monate ab April?

Wie hoch war die bisherige Abschlagszahlung?


@Monaco,

Preise Sept. 2004 setzt voraus, dass Nanni_Poldi Widerspruch gemäß § 315 bereits eingelegt hat
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline Monaco

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Abzocke mit Neufestsetzung Abrechnungszeitraum d. EON Hanse
« Antwort #3 am: 14. April 2006, 14:38:30 »
@cremer

Ihr Hinweis ist natürlich korrekt.

@Nanni_Poldi

Ergänzend möchte ich noch hinzufügen:

Falls Sie bisher keinen Widerspruch zu den Preiserhöhungen seit Oktober 2004 und zum Gesamtpreis selbst eingelegt haben, holen Sie dies ggf. unverzüglich nach (siehe Musterbrief). Erst hiernach dürfen Sie mit den \"alten\" Preisen rechnen. Selbst wenn Sie in der letzten Abrechnungsperiode bereits erhöhte Rechnungen beglichen haben, dürfen Sie jetzt noch auf 2004 zurückgreifen. Nur das ggf. zuviel bezahlte Geld für 2004/05 ist jetzt leider (und möglicherweise für immer) weg.
Um es ein letztes mal zu sehen, lesen Sie im Jahresabschluss 2005 Ihres Versorgers in der Rubrik \"Gewinn\" nach. Leider traurig, aber wahr!

Duch die Rechnung mit den \"alten\" Preisen könnten Sie Ihre Rechnungshöhe vermutlich deutlich senken. Aber immer den Versorger zuvor über Ihre Vorgehensweise in Kenntnis setzen und eine Einzugsermächtigung keinesfalls kündigen, sondern nur begrenzen!

Mit freundlichen Grüßen

Monaco.

 

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