Bisher wurde unser Gasverbrauch einmal jährlich stets im Oktober jeden Jahres abgerechnet. Auch unsere Abschlagszahlungen waren jeden Monats stets gleich, so dass wir während der Heizperiode monatlich weniger voraussgezahlt als verbraucht haben, und während der Sommermonate mehr vorausgezahlt als verbraucht haben.
Nunmehr ist EON Hanse auf die Idee gekommen, zum Ende März eine Abrechnung zu erstellen, mit dem Resultat, da nur 5/12 der Vorauszahlungen entahlten sind, aber 90 % unseres Verbrauches, so das wir 599,53 € nachzahlen sollen. Dies obwohl wir stets freiwillig unsere Abschlagszahlungen erhöht hatten, um möglichst Nachzahlungen zu verhindern.
Darüber hinaus hat EON Hanse nunmehr eine neue Vorauszahlung von 174,-- € mtl. berechnet !!!
EON-Hanse begründet seinen neuen Abrechnungszeitraum mit einer Umstellung des Systems zur Ernergieverbrauchsabrechnung. In dem Anschreiben zur Abrechnung bietet EON-Hanse eine Ratenzahlung und eine Verringerung des Abschlages an.
Ich sehe keinerlei Veranlassung, außer der Reihe die von EON Hanse geforderte Nachzahlung und die unverschämt überhöhten Abschlagszahlungen zu überweisen. Ich werde daher der Abrechnung widersprechen und die Berechtigung von Lastschrifteinzügen ausschließlich für fällige Forderungen begrenzen.
Nur zur Information sei hier erwähnt, dass EON HAnse selbstverständlich die Kündigung meines Tarifes angekündigt hat, da dieser nur bei Abbuchungsermächtigung gilt.
Hat jemand Informationen, inwiefern ein Gasversorger zur einseitigen Festlegung eines Abrechnunsgzeitraumes berechtigt ist ?