Ich habe unserem Energieversorger, den Wuppertaler Stadtwerken (WSW), die Jahresabrechung um ca. 45 EUR wegen Unbilligkeit der Gaspreise gekürzt. Gleichzeitig mit der gekürzten Überweisung habe ich in einem Schreiben zum wiederholten Mal meine Ansicht und die Berechnung, wie ich auf den gekürzten Betrag gekommen bin, dargelegt. Nun drohen die WSW, ohne Bezug auf meinen Einspruch wegen Unbilligkeit zu nehmen, \"die Versorgung mit Energie und Wasser einzustellen\". Außerdem wollen sie dann \"das Vertragverhältnis kündigen und die Meßgeräte entfernen\".
Kann mir jemand einen Rat zu dieser Situation und den folgenden Fragen geben?
1. Dürfen die WSW die Versorgung mit Energie und Wasser einstellen?
2. Dürfen sie sogar das Vertragsverhältnis kündigen? Immerhin haben sie bei Gas und Wasser in Wuppertal ein Versorgungsmonopol. Ich kann also dann von keinem mehr Gas und Wasser beziehen.
3. Hat jemand Erfahrung mit den WSW? Ist das nur eine Drohgebärde oder ziehen die das so durch? Auch wenn sie es gar nicht dürfen? Selbst ein paar Tage bis zu einem richterlichen Beschluß ohne Energie und Wasser sind ja schon eine Strafe.
4. Vor ein paar Tagen kam ein Schreiben, in dem die WSW mitteilten, daß die Gaspreise mindestens bis zum 30.6.06 (!) stabil bleiben würden. Außerdem hätte die Landeskartellbehörde NRW die Gaspreise nicht beanstandet. Kann man daraus eine Genehmigung der Gaspreise und für mich eine Zahlungsverpflichtung herleiten, ungeachtet meines Wiederspruchs wegen Unbilligkeit?
Wie sollte ich nun vorgehn? Muß ich zahlen und habe nur meinen Widerspruch für den Fall einer gerichtlichen Bestätigung der Unbilligkeit der Gaspreise gesichert?
Danke an alle, die mir Ratschläge geben wollen, was nun zu tun ist.