Energiebezug > Vertragliches

Preiserhöhung rückwirkend?

(1/4) > >>

haranni:
Hallo zusammen,
folgendes Problem:
Wir beziehen Flüssiggas, sind Eigentümer eines Tanks, haben einen Jahresvertrag abgeschlossen.
Nun kommt im April 2006 ein Preisänderungsschreiben, das rückwirkend zum November 2005 den Preis erhöht und zwar von 1,39  auf 2,06 Euro pro qm.
Preisanpassungsklausel lautet wie folgt:
Ändern sich die Preise allgemein am Flüssiggasmarkt für Lieferungen an vergleichbare Verbraucher wesentlich, so kann jeder der Vertragpartner eine Anpassung verlangen.

Meine Fragen:
a) Ist die Erhöhung überhaupt rechtens?
b) Ist diese Erhöhung mit Wirkung in die Vergangenheit rechtens?

Mit der Bitte um Rückmeldung.

Gruß

Michael

RR-E-ft:
@heranni

Die Klausel ist wohl nach der BGH- Rechtsprechung unwirksam, so dass keine Preiserhöhungen darauf gestützt werden können, vgl. BGH, Urt. v. 21.09.2005 - VIII ZR 38/05.

Zudem ist eine rückwirkende Preisänderung nicht möglich.

Bei der Erklärung in Ausübung eines einseitigen Bestimmungsrechts handelt es sich um eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung, die erst mit deren Zugang wirksam werden kann.

Wenn ein Vertragsteil nur die Anpassung verlangen kann, darf er nicht selbst anpassen, sondern eben nur eine Anpassung vom anderen verlangen, wenn die Voraussetzungen für ein solches Verlöangen vorliegen.

Es bedarf der Zustimmung des anderen Vertragsteils, einer Einigung auf eine Vertragsanpassung/ - änderung.

Bestreiten Sie deshalb hilfsweise einfach mit Nichtwissen, dass die Voraussetzungen für ein wirksames Anpassungsverlangen vorliegen und fordern Sie entsprechende Nachweise. Verweigern Sie Ihre Zustimmung bis dahin.



Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt

haranni:
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Fricke,

ich bedanke mich recht herzlich für Ihre schnelle und aus meiner Sicht kompetente Antwort, über die ich mich sehr gefreut habe.

Mal schauen, wie unser Anbieter nun auf mein Schreiben reagiert.
Werde hier gerne berichten, wie die Sache ausgeht.


Mit freundlichem Gruß

Michael

uwes:
Ich habe auch den Eindruck, dass die hier maßgebliche Klausel schon in ähnlicher Form einmal vom LG Dortmund für unwirksam gehalten wurde.

http://www.ewerk.hu-berlin.de/content/ewerk/pdf/267.pdf

Hatte Herr Fricke ja in einem Thread schon einmal mitgeteilt.

haranni:
Hallo Uwe,

nochmals recht herzlichen Dank.
Bin überrascht, wie schnell man hier gute Tipps bekommt.
Habe mittlerweile ein Schreiben vorab per Fax und dann per Einschreiben an unseren Lieferanten geschickt.
Auf die Reaktion bin ich sehr gespannt.
Was mich besonders ärgert, ist die Tatsache, dass rückwirkend
versucht wird, eine massive Erhöhung durchzuführen.
Wenn dieses Vorgehen wirklich rechtens ist, verstehe ich die Welt nicht mehr.

Gruß
Michael

Navigation

[0] Themen-Index

[#] Nächste Seite

Zur normalen Ansicht wechseln