Energiebezug > Vertragliches

Preiserhöhung rückwirkend?

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Schwalmtaler:
Moin haranni,

wenn Sie sich ein Faxprotokoll ausdrucken können, sollten sie sich das Geld für Einschreiben sparen und damit lieber ein Eis essen oder Bier trinken gehen. Dann ist das Geld besser angelegt!
Ansonsten bin ich sehr auf ihre Erfahrungen gespannt, auch wenn ich normaler Gaskunde (Protest seit 10.04) bin.

Gruß
Schwalmtaler

haranni:
Hallo zusammen,

die Antwort unseres Gaslieferanten ist da:
Alles rechtens, seiner Meinung nach. Lehnt ab, überhupt zu verhandeln und beharrt auf seinem Standpunkt.
Was tun?

Gruß

Michael

RR-E-ft:
@heranni

Nichts tun, sondern die alten Preise weiterzahlen.

Wenn es Ihnen beliebt, könnten Sie für den Fall, dass sich der Lieferant weiter höherer Preisforderungen brühmt und hiervon nicht ausdrücklih innerhalb gesetzter Frist Abstand nimmt, eine Feststellungsklage in Aussicht stellen, nämlich gerichtlich feststellen zu lassen, dass

1. die Vertragsklausel wegen Intransparenz unwirksam ist,
2. kein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht des Lieferanten besteht,
3. ein wirksames Anpassungsverlangen des Lieferanten nicht vorliegt,
4. die Voraussetzungen für ein solches Anpassungsverlangen nicht vorliegen.



Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

haranni:
Hallo Herr Fricke,

habe erneut ein Schreiben verfasst und den Anbieter um Prüfung gebeten.
So langsam habe ich das Gefühl der Ohnmacht.
Denn was nützt es, den alten Preis zu weiterzuzahlen, wenn die höhere Endabrechnung dann kommt? Denn die monatlichen Abschlagszahlungen sind nicht angepasst worden.
Welche Frist ist eigentlich angemessen, um die Punkte aus Ihrem letzten Beitrag anzumahnen?
Werde nach Erhalt der Antwort weiter berichten.


Gruß - ein sichtlich deprimierter

Michael

RR-E-ft:
@haranni

Meinen Sie wirklich, eine weitere Prüfung des Lieferanten brächte etwas anderes, dass Sie dann sogleich auch seinen anderen Kunden mitteilen könnten?

Sie müssen doch die Abschläge entsprechend anpassen und die Endabrechnung entsprechend kürzen.

Erwarten Sie doch bitte  nicht, dass der Lieferant dies tut oder gar um Entschuldigung für anmaßendes Verhalten bittet.



Sie entscheiden und bestimmen den weiteren Lauf der Dinge.

Kein anderer als Sie selbst entscheidet darüber, welche Zahlungen an den Lieferanten erfolgen.

Ohnmächtig ist doch nur, wer seine Rechte nicht kennt und sich deshalb nicht zur Wehr setzen kann.

Mit Ihren Aktivitäten tragen Sie ggf. dazu bei, den Lieferanten in eine Depression zu treiben.

Denn die Trauben hängen für diesen sehr, sehr  hoch und wer wirft schon gern mit einem Schinken nach der Wurst.

Sie sind gerade dabei, einen anmaßenden Lieferanten von seinem hohen Ross zu holen.

Und das sollte Ihnen allemal den rechten Spaß und eine gewisse Freude bereiten.

Sollte es allerdings Ihre Stimmung heben, die geforderten Preise zu zahlen, weil Sie dann im Frieden mit dem Lieferanten sind, dann müssten Sie auf diesem Wege Ihr Glück suchen.

Grundregel:

Als Kunde klagt man nicht, sondern lässt sich verklagen.





Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt

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