Energiepreis-Protest > Stadtwerke München
SWM Zahlungsrückstände Androhung von Sperrung
manfred:
Hallo,
Mein Versorger SWM München hat nun nach mehreren Mahnungen den Druck erhöht. Da ich meinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachgekommen bin, wollen sie ihrere Forderungen nun geltend machen. Sie sind der Meinung, daß durch die zwischenzeitliche Rechtsprechung (LG Heilbronn, LG Karlsruhe, AG Ludwigsburg) ihre Erdgaspreise angemessen sind. Auch weisen sie auf ihr Gutachten von renommierten Wirtschaftsprüfern hin. Nun weisen sie mich darauf hin, daß nach AVBGaSV zustehende Rechte anzuwenden sind. z.B. das Mahnverfahren einzuleiten und/oder die Einstellung der Gasversorgung auszuueben. Sie werden aber das Zurückbehalterecht vor dem 15.5.2006 nicht ausüben. Nun meine Frage? Soll ich nun einen Rechtsanwalt beauftragen (ich habe eine private Rechtschutzversicherung mit Vertragsrecht, bin auch Mitglied beim Bund der Energieverbraucher) oder soll ich erst mal ein Gegenschreiben an die SWM schicken, bei dem ich mich auf die Offenlegung der Preiskalkulation berufe, die ich ja schon im Herbst 2005 verlangt hatte.
Vielen Dank im vorraus
Manfred
DieAdmin:
Hallo Manfred,
schauen Sie mal in diesen Thread die Erfahrungen der anderen Mitstreiter gegen die Stadtwerke München
http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=1855&highlight=swm+m%FCnchen
Abendgruß aus Thüringen
Cremer:
@manfred,
zunächst mal lassen Sie es ruhig angehen.
Natürlich versuchen die SWM den Druck zu erhöhen.
Zum Glück haben die Kunden aber ein Überdruckventil zum Ablassen bzw. man schließt das Ventil er garnicht, soll heisen!
Das Ventil heißt Widerspruch gemäß § 315 BGB. Danach dürfen Sie nicht klagen
Suchen Sie bitte unter der Suchfunktion nach SWM-Beiträgen. War schon alles vorgekommen. Auch eine Sperre wurde kurzfristig vor Ausführung durch Intervention des Bay. Wirtschaftsministeriums vereitelt.
Termin 15.5.06 sagt doch schon alles: Ein Termin in ferner Zukunft. Mit dieser Argumentation hebeln die sich selbst aus.
Und wenn Sie soeben WISO gesehen haben wurde ja auch deutlich, dass die Versorger von Klagen absehen.
Die eine Liegenschaft hat ca. 750 und die andere 850 € \"Aussenstände\" nach Auffassung der SW KH. Und auf der Fernsehlivediskusion am 23.11.2005 hatte der Geschäftsführer Dietmar Canis mir gegenüber geäußert, ab 600 € wird er klagen, dann ist Revision möglich.
Ich sitze das ruhig aus und lasse mich verklagen, wenn dem so sein soll.
Bisher alles alles heiße Luft.
Wenn Sie Zeit investieren wollen, schicken Sie den SWM doch einen netten Brief. Ein rechtsanwalt zu diesem Zeitpunkt ist überflüssig.
Die SWM wollen ja was (Geld) und nicht Sie. Lassen Sie die ruhig den ersten Schritt machen. Und wenn sie eine konkrete Sperre mit Tewrmin androhen, erstatten Sie umgehend Strafantrag bei der zuständigen Staatsanwaltschaft, nicht ohne vorher durch ein Schreiben den SWM mit Hinweis auf den Stafantrag die Gelegenheit zu geben, die angedrohte Sperre zurücknehmen zu wollen (Terminsetzung)
manfred:
Servus,
Vielen Dank für die schnellen Antworten. Habe mich nun entschlossen abzuwarten und ihnen den Musterbrief mit Hinweis auf die Offenlegung der Preiskalkulation(sie müssen auf Zahlung klagen) zu schicken. Bis dahin bestehen keine fälligen Forderungen da die Beweislast bei ihnen liegt.
Gruß Manfred
jonny1993:
Thema: Gaspreis. Nach Drohung der SWM mit Sperrung der Energieversorgung vom 10.1.06 habe ich beim Amtsgericht München eine Einstweilige Verfügung erwirkt (20.1.06). Mit Schreiben vom 15.3.06 haben die SWM dagegen Widerspruch eingelegt, das Amtsgericht München hat die Verhandlung auf den 26.4.06 festgelegt.
Dringende Frage: weiß jemand von einem entsprechenden Verfahren, das schon vor meinem Termin stattfindet? Fände es schon wichtig, da hinzugehen.
Grüße und Dank für alle Hinweise! Jonny
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