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Autor Thema: Mieten 1 Haus mit Flüssiggasheizung + Bindung an Lieferant  (Gelesen 5334 mal)

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Offline Mike06

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Hallo!

In unserer Familie wird derzeit über die Möglichkeit diskutiert, ein Haus zu mieten. Das passendes Objekt haben wir bereits gefunden.
Einziger Haken: Flüssiggasheizung mit Bindung an Westfalen AG!

Der Vertrag läuft (wohl) weiter auf den Vermieter des Hauses, wir sind dadurch aber an die Westfalen AG und deren Preispolitik gebunden!

Das bereitet uns nun Kopfschmerzen, da wir überlegen, das Haus genau aus diesem Grund NICHT zu mieten.

Im Großen und Ganzen haben wir uns schon ausführlich auf dieser Seite informiert. Das Prozedere kennen wir! In unserem Kopf haben sich aber noch ein paar Fragen eingebrannt, die unbeantwortet blieben.

1. Es handelt es sich um einen 2.700 l Tank. Damit soll ein 140 qm Haus beheizt werden. Kann man ungefähr (grob!!) ausrechnen, was an Kosten auf uns zukommt? Es ist klar, dass diese vom persönlichen Heizverhalten abhängen.

2. Gibt es irgendwelche Zusazkosten, die evtl. auf uns zukommen. Kann der Vermieter verlangen, dass wir dann auch die Tankmiete, die Wartungskosten etc. übernehmen.  Entstehen weitere Kosten?

3. Muss der Vertrag auf uns überschrieben werden?

4. Wichtige Frage: WO ERFAHRE ICH DEN DERZEIT AKTUELLEN PREIS FÜR EINEN LITER FLÜSSIGGAS??


Anm.: Ich habe hier auf diesen Seiten etwas von 0,60 Cent/Liter gelesen. Demnach müssten wir für 1.620,00 € ausgeben! Große und alles entscheidende Frage:
WIE LANGE KOMMT MAN DURCHSCHNITTLICH DAMIT AUS??
[/b][/u]

Wir sind ganz dringend auf eure Hilfe angewiesen, da wir uns mit diesem Thema erst seit gestern beschäftigen.

Das Problem ist einfach, dass wir sehr unsicher sind, ob wir dieses scheinbare Risiko eingehen sollen. Einerseits haben wir es hier mit einem sehr schönen Haus und netten Vermietern zu tun, andererseits wollen wir da aber in nicht hineinrennen, das wir nach Einzug vielleicht bitter bereuen.

Wir wären euch für eure Unterstützung sehr sehr dankbar!!
Grüße und ein schönes Restwochenende.

Mike

Offline gasfreund2

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Mieten 1 Haus mit Flüssiggasheizung + Bindung an Lieferant
« Antwort #1 am: 19. März 2006, 19:38:20 »
hallo

in der neuen Betriebskostenverordnung (Gültig ab 1.1.2004) ist geregelt, was der Vermieter dem Mieter als Betriebskosten in der Nebenkostenabrechnung in Rechnung stellen kann.
Hierzu zählen zum Beispiel Kosten für Prüfungen für die Betriebssicherheit, das bedeutet für einen Tank die Kosten regelmäßigen 2 Jahres und die 10 Jahres Prüfung, sowie in diesem Zusammnehang ggf. notwendige Reinigung.


Die Miete für den Tank zählt z.B nicht zu den Betriebskosten der Heizung , inwieweit diese Kosten allerdings doch auf den oder die Mieter im Rahmen von sonst. Betriebskosten abgerechnet werden können sollten Sie mal beim Mieterschutzbund erfragen.

Ich fürchte allerdings das die Miete des Tanks ebenfalls in der Nebenkostenabrechnung auftauchen darf, im übrigen könnte man das ja mit dem Vermieter aushandeln.
Wichtig ist allerdings sich die Kosten vor Vertragsabschluß genau aufschlüsseln lassen und den Vertrag mit der Flüssiggasfirma durchlesen.

Der Vertrag wird nicht auf Sie umgeschrieben da Sie nicht Eigentümer des Grundstücks sind.

Wenn das nette Vermieter sind klären Sie die doch mal auf wie sich das so verhält mit eigenem bzw. Miettank und den Gaspreisen,wird denen allerdings wurscht sein, wenn der Mieter eh alle Kosten tragen muß, aber ein Versuch isses Wert.

Also mit dem Verbrauch ist das so eine Sache da spielen einfach zuviel Faktoren mit z.B Wärmedämmung Haus , Alter und Wirkungsgrad der Heizanlage, Heizverhalten , Warmwasserverbrauch.
Ich würde mich bei den Vormietern erkündigen.

Den Preis erfahren Sie durch Anruf bei einem freien Flüsiggashändler bzw.hier im Forum, nur bringt Ihnen das nichts weil Sie ,wie Sie bereits selbst bemerkt haben von einer Lieferfirma abhängig sind.

gruss Gasfreund2

Offline Mike06

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Mieten 1 Haus mit Flüssiggasheizung + Bindung an Lieferant
« Antwort #2 am: 19. März 2006, 19:58:53 »
Hallo Gasfreund2,
vielen Dank für Ihre Antwort und die nützlichen Hinweise.

Leider kann ich den Vormieter nicht mehr fragen, es handelt sich um die Tochter des Vermieters, die leider verstorben ist. Die Eltern, die jetzt das Haus vermieten möchten, kennen sich mit der Anlage nicht aus. Sie können nicht sagen, was an Kosten auf uns zu käme. Allerdings glauben Sie in etwa 50 €/Monat.

Wie funktioniert das eigentlich mit diesen Abschlagszahlungen, von denen ich hier schon mehrfach gelesen habe. Ist es nicht so, dass man das Geld für eine Tankfüllung auf einmal zahlen muss? Welche Rolle spielen diese Abschlagszahlungen? So gesehen, wären diese zumindest eine für uns willkommene Lösung.

Zum Gaspreis: Die Vermieter geben uns noch eine Rechnung, aus der man sicherlich entnehmen kann, was so auf uns zukäme. Ob man damit allerdings kalkulieren kann, mag ich zu bezweifeln.

Den Vertrag werden wir uns zeigen lassen, daran haben wir schon gedacht. Danke für den Hinweis.

Wie Sie richtig geschrieben haben, lohnt es nicht, bei einem freien Flüssiggashändler anzurufen. Es wäre aber interessant zu wissen, wie ich an den örtlichen Händler komme. Auf der Homepage der Westfalen AG stehen lediglich zwei Verkaufsbüros, die jedoch nicht gerade bei uns um die Ecke liegen (PLZ 32423).
Nun ja, vielleicht bringt uns der Anruf dort weiter. Mal sehen....

Vielen Dank für Ihre Hilfe. Wenn Sie weitere Tipps und Hinweise für uns haben, freuen wir uns über Ihren Beitrag.

MfG, Mike

Offline Freund

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Mieten 1 Haus mit Flüssiggasheizung + Bindung an Lieferant
« Antwort #3 am: 06. April 2006, 23:18:27 »
Hallo,
ich kenne zwar die ganzen Randbedingungen nicht, bezweifele aber dennoch, dass sie mt einer Tankfüllung für ein Jahr auskommen. Da der Tank nur zu 85% befüllt werden darf, stimmt ihre Rechnung auch nicht ganz. Es sind bei einer Tankfüllung und bei einem Preis von 60Ct/L nicht 1620 Euro sonder nur 1377 Euro. Aber das ist nicht so wichtig. Ich würde die Vermieterin fragen, ob sie so nett wäre, beim Gaslieferanten anzurufen, um die Liefermengen für die letzen 3 Jahre zu bekommen. Einen Vertrag mit dem Gaslieferanten würde ich an Ihrer Stelle nicht unterschreiben.
MfG
Freund

 

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