Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen

Welcher Preis f. Ermittlung d. Abschlag / Verjährungsfrist

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uwes:

--- Zitat von: \"karl\" ---Ich habe jetzt mit diesem Musterschreiben geantwortet und meine Überzahlung mit der nächsten Abschlagszahlung verrechnet.
War das falsch?
--- Ende Zitat ---


Ja

karl:

--- Zitat von: \"uwes\" ---
--- Zitat von: \"karl\" ---Ich habe jetzt mit diesem Musterschreiben geantwortet und meine Überzahlung mit der nächsten Abschlagszahlung verrechnet.
War das falsch?
--- Ende Zitat ---


Ja
--- Ende Zitat ---


und was soll ich jetzt tun?
Sehr verwirrend das ganze!

Beste Grüße

Karl

Fidel:
Moin:

@Karl

Dieses Problem ist bereits des öfteren hier im Forum diskutiert worden.

Sie müssen innerhalb einer Abrechnungsperiode Ihren Verbrauch durch eigene Zählerablesungen überwachen. Zum Ende einer Abrechnungsperiode müssen Sie dann darauf achten, dass die Summe Ihrer Abschlagsbeträge nicht über den Gesamtkosten Ihres Energieverbrauchs (auf Basis der von Ihnen akzeptierten Preise) liegt.

Sollte sich dies herauskristallisieren, sollten Sie vorher rechtzeitig die Abschläge reduzieren, sodass für Sie bei der Jahresverbrauchsabrechnung eine Nachzahlung an den Energieversorger fällig wird.

Ein Rückforderungsprozess wird sehr ungewiss sein. Verrechnen mit nächster Abrechnungsperiode nach den Versorgungsbedingungen eigentlich ausgeschlossen. Tun Sie es dennoch, dann auf eigene Gefahr.

Wie bereits gesagt: dieses Thema wurde hier bereits mehrfach im Forum diskutiert. Wenn Sie als Neueinsteiger hier im Forum eine Frage stellen, dann macht es sich immer gut, dass Sie zuvor die bereits existierenden Forumsbeiträge zu Ihrem Thema lesen. Hilfreich dazu ist die Suchfunktion, die es ermöglicht, über alle Beiträge hier zu suchen.

Die Bereitschaft der aktiven Teilnehmer hier, auf eine Frage zu antworten sinkt drastisch, wenn der Eindruck entsteht, der Fragesteller entwickelt keine Eigeninitiative sondern erwartet, dass ihm gefälligst die gestellte Frage zügig beantwortet wird.

Wenn Ihnen Eigeninitiative eher weniger sympathisch ist, dann gibt es immer noch die Möglichkeit, einen Anwalt ihres Vertrauens zu konsultieren. Der tut für Geld so ziemlich alles ;-)

Warum fällt mir da immer diese Liedzeile ein? "... they only give a nickel but they want a dollar song"

Gruß
Fidel

karl:
@fidel

Ich weis durchaus, daß dieses Thema hier schon des öfteren behandelt wurde, denn die Tatsache, daß ich mich erst vor kurzem in diesem Forum
angemeldet habe, heißt ja nicht, daß ich die Beiträge nicht umfangreich studiert hätte.
Dennoch stellt sich doch nicht nur mir die Frage, warum in dem besagten Musterschreiben die Verrechnung von Guthaben empfohlen wird obwohl auch der Verfasser des Musterschreibens hier im Forum davon abrät.
Auf diese Frage habe ich durch umfangreiches Studium der Beiträge keine Antwort gefunden. Deshalb hab ich die Frage hier gestellt.

Beste Grüße

Karl

RR-E-ft:
@all

Von mir stammt das Musterschreiben nicht.
Keinesfalls bin ich der Verfasser.

Wer dieses inhaltlich vetreten möchte, ist mir nicht bekannt.

Ich habe meine Auffassung zu dem Problem hier im Forum so oft kund getan, dass möglicherweise erwartet werden kann, dass jemand in seiner Antwort einfach hilfreich einen Link auf einen solchen Beitrag setzt.

Weil die Musterschreiben nicht von mir stammen, bin ich auch insoweit der falsche Ansprechpartner. Ich sehe mich nicht dazu in der Lage, zu kommentieren, was sich ein anderer bei seinen Formulierungen gedacht haben mag.

Manchmal muss man schon froh sein, seine eigenen Gedankengänge immer wieder nachvollziehen zu können. Hilfreich ist ein Ariadnefaden.

In dieser Frage war ich jedoch wohl immer vollkommen eindeutig, wie mir mein Kollege ggf. bestätigen mag.

Im Übrigen stimme ich dem letzten Beitrag von Fidel zu. Lediglich die Aussage, Anwälte würden für Geld fast alles tun, möchte ich aus eigener Anschauung zurückweisen.

Wir leisten Rechtsberatung und Rechtsbeistand- selbstredend wie andere Dienstleister auch - gegen Geld. Rechtsanwälte sind keine gekorenen Altruisten.



Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt

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