Energiepreis-Protest > NEW
NVV Mönchengladbach / EVS
Mr. Morler:
Hallo zusammen
nach meiner Ansicht wurde der Termin für die öffentlichkeitswirksame Preissenkung nicht zufällig gewählt. So gelten denn jetzt in der verbrauchsarmen warmen Jahreshälfte die marginal reduzierten Preise, bis im kommenden Oktober sicherlich wieder eine "leichte" Preisanpassung - vermutlich wird die über 0,1 ct liegen - nötig sein wird.
Haha...echt was gespart ;-(
Grüße
Frank
John:
Hello Schwalmtaler,
bin in Rheydt jetzt bei New Energie(NVV ? ). Es interessiert mich wie Sie weiterverfahren haben.
Mein Widerspruch (Jahresendabrechnung) ist zu Kenntnis genommen, aber mein Guthabenberechnung(Preise 10/2004) ist wegen angeblichen verwirkens der Unbilligkeitseinwand abgelehnt worden ( "ein Widerspruch zeitnah zur Tarif oder Preiserhöhung in 2004+2005 nicht rechtzeitig eingelegt worden") Irgendwo im Forum habe ich gelesen, es gibt ein verwirken nicht.
Vielleicht können Sie mir ein Heinweis dazu geben.
Bin gespannt wie es bei Ihnen weiter gegangen ist.
John
RR-E-ft:
@John
Unbilligekit kann man auch noch Jahre später in einem Zahlungsprozess des Versorgers erstmals einwenden (BGH NJW 2003, 3131) oder aber mit der Begründung Unbilligkeit Geld zurückfordern (BGH NJW 2003, 1449).
Da kann also nichts verwirkt sein.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
John:
Herzlichen Dank Herr Fricke.
ich werde das weitergeben. Ich hatte gedroht mein errechnete Guthaben( immerhin über 480€) in 3 Teilen mit nächsten Abschläge zu verrechnen, werde aber vermutlich zunächst darauf verzichten.
Danke Ihnen nochmals
John
Cremer:
@John,
Guthaben aus Jahresrechnungen kann man nicht aufrechnen mit den neuen Abschlägen.
Sie hätten viel eher die Abschläge einkürzen müssen, um eine nachzahlung zu haben.
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