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Autor Thema: 3 Jahre Strompreisgarantie bei e.on Bayern  (Gelesen 10609 mal)

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Offline heze

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3 Jahre Strompreisgarantie bei e.on Bayern
« am: 27. März 2006, 09:44:05 »
Hallo zusammen,

e.on Bayern macht ja schon seit Monaten viel Werbung für ihre Preisgarantie-Aktion.

Hört sich auch gut an, 20,- Euro zu investieren und drei Jahre lang gegen Preiserhöhungen (ausser bei Steuern und Abgaben) abgesichert zu sein. Dabei kann man nach drei Monaten mit einem Monat Kündigungsfrist jederzeit aussteigen.

Aber warum machen die soviel Werbung? Warum soll ich dafür 20,- Euro Einsatz bringen? Irgendwie hat das Ganze den Anstrich einer Versicherung. Außerdem gesteht man damit ein, daß man mit Preiserhöhungen rechnet und sich damit abfindet.

Im Bekannten- oder Kollegenkreis interessiert sich keiner so recht für diese Aktion. Wie sieht das die Breite? Ich würde Euch gerne mal nach Euerer Einstellung fragen (soweit als Bayern betroffen).

Die Aktion läuft noch bis zum 31. März. Würdet Ihr darauf eingehen?

Für Euere Antworten bedanke ich mich schon im Voraus.

Gruß heze

Offline cabello

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3 Jahre Strompreisgarantie bei e.on Bayern
« Antwort #1 am: 27. März 2006, 10:15:34 »
@heze

Grundsätzlich ist davon abzuraten, weil Sie nach der Preisgarantie jeden x-Beliebigen Preis annehmen müssen.
Zu weiteren Informationen gehen Sie ganz oben auf \"Suchen\" und geben  in der Suchabfrage \"preisgarantie\" ein.
In der Ergebnisliste berichten einige die darauf reingefallen sind. Besonders den Beitrag \"Warnung vor Fixpreisen\" sollten Sie durchlesen.

Versuchen Sie doch Widerspruch gegen Preiserhöhungen und den Preis an sich einzulegen.
Dafür sollten sich aus der folgenden Adresse :
www.energieverbraucher.de Seite 1707
das folgende Dokument runter laden :
Fragen und Antworten zu überhöhten Energiepreisen und BGB § 315  
(oder Rechte Maustaste - Linkziel Speichern unter....) da wird Ihre Rechtslage genau beschrieben, wenn Sie das gefühl haben, Sie passen nicht in das beschriebene Muster, können Sie es hier erläutern.

ich verbleibe

Offline heze

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3 Jahre Strompreisgarantie bei e.on Bayern
« Antwort #2 am: 27. März 2006, 10:44:15 »
Vielen Dank für die prompte Antwort, cabello!

Aus dem ersten Satz (... weil Sie nach der Preisgarantie jeden x-Beliebigen Preis annehmen müssen) werde ich nicht recht schlau. Ich habe laut Antragsformular während und erst recht nach der Preisgarantie die übliche monatliche Kündigungsfrist. Wo ist dann der Haken?

Ich habe mir den empfohlenen Beitrag angesehen und auch weiter nach \"Preisgarantie\" gesucht. Dort geht es aber vorwiegend um Gaspreise bzw. um zurückliegende Preisangebote spezieller Anbieter. Diese scheinen mit dem aktuellen Angebot von e.on Bayern nicht vergleichbar zu sein.

Vielleicht liegt hier auch ein Mißverständnis vor: ich bin kein Betroffener, der in irgendeine Vertragsfalle getappt ist. Sondern ich möchte mir nur ein Bild davon machen, was die Mehrheit von (bayerischen) Stromkunden von der Aktion hält.

Trotzdem vielen Dank für die Ausführungen, cabello!

Offline uwes

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3 Jahre Strompreisgarantie bei e.on Bayern
« Antwort #3 am: 27. März 2006, 18:07:36 »
Zitat von: \"heze\"
Hört sich auch gut an, 20,- Euro zu investieren und drei Jahre lang gegen Preiserhöhungen (ausser bei Steuern und Abgaben) abgesichert zu sein. Dabei kann man nach drei Monaten mit einem Monat Kündigungsfrist jederzeit aussteigen.


Hört sich gut an, wenn man davon ausgeht, dass der Preisanstieg ohnehin sein Ende finden soll. Man zahlt für die Garantie eines Preises, der aber auch fallen kann. Oder?

http://www.verivox.de/News/ArticleDetails.asp?aid=14059
Mit freundlichen Grüßen

Uwes
____________________________________________________
Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten

Offline heze

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3 Jahre Strompreisgarantie bei e.on Bayern
« Antwort #4 am: 27. März 2006, 18:17:41 »
Hallo uwes,

wie\'s scheint, bin ich hier im Gasverbraucherforum gelandet?

Ich spreche hier von elektrischem Strom. Die angesprochene Aktion läuft nur hier in Bayern. Trotzdem Danke.


Hier noch ein Zitat von der Seite www.eon-bayern.com:

Durch die einmalige Zahlung von 20 Euro beziehen Sie bis 31. Dezember 2008 Ihren Strom immer zum gleichen Preis (ausgenommen sind Erhöhungen durch Steuern und gesetzliche Abgaben).  
 
Ihr Preis für E.ON BasisPower mit Preisgarantie
 
 
 8 Euro Grundpreis pro Monat
 
 16,10 Cent pro Kilowattstunde
 
 plus einmalige Zahlung von 20 Euro
 
 
 
Ohne Risiko, denn Sie können monatlich kündigen. Es gibt keinerlei Zusatzkosten, da alle Steuern und gesetzlichen Abgaben bereits enthalten sind.  
 
Dieses Angebot gilt bis zum 31. März 2006.  
 
E.ON BasisPower mit Preisgarantie erhalten Sie nur in unserem Vertriebsgebiet.

Offline RR-E-ft

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3 Jahre Strompreisgarantie bei e.on Bayern
« Antwort #5 am: 27. März 2006, 19:43:56 »
@heze

Von E.ON gab es immer wieder die Aussage, dass es keine weiteren Strompreiserhöhungen geben soll.

Strompreisgarantien gab es auch zu POWERtherm.

Sie finden entsprechende Beiträge über die \"Suchen\"- Funktion.

Erst verunsichert man die Verbraucher mit immer weiteren, bisher nicht nachvollziehbar begründeten- also bisher unbegründeten Preiserhöhungen, um sie dann auch noch eine \"Versicherung\" zahlen zu lassen.

Erst verunsichern und dann \"Versicherung\" gegen Schutzgebühr/ Schutzgeld......

Es wird erwartet, dass die Netzentgelte von der Regulierungsbehörde gesenkt werden und somit auch die Strompreise sinken können:

http://www.stromtip.de/rubrik2/19620/Zeigt-die-neue-Bundesnetzagentur-bereits-erste-Erfolge.html

Durch das Schutzgeld wird eine weitere Preiserhöhung, vor der sich der Kunde dadurch schützen will, quasi wirtschaftlich schon vorweg genommen.

Sie müssten einmal für sich selbst ausrechnen, welcher weiteren Preiserhöhung die Schtzgeldzahlung entspräche.

Wenn Sie natürlich einen mittelständischen Betrieb führen, kann man diese Garantie zu dem Preis nur empfehlen.

Sollten die Strom- Preise stabil bleiben oder aufgrund der einsetzenden Regulierung sinken, hatten allein die Schutzgeldzahler mittelbar eine Preiserhöhung erfahren. Dafür garantiert.

Auch ohne Preiserhöhung ist das Schutzgeld weg.

Durch die Schutzgeldzahlung wird man jedoch nicht daran gehindert, zu einem billigeren Anbieter zu wechseln. Man wurde ja bereits vorweg abkassiert.....

Ggf. gibt es den günstigeren Anbieter ja heute schon und man kann ohne zusätzliche Schutzgeldzahlung durch einen Lieferantenwechsel sogar  aktuell Geld einsparen.

Nutzen Sie doch einfach einmal den Strom- Tarifrechner unter http://www.verivox.de/power/Calculator.asp


So einfach ist das.

Ob es sich bei dem Schutzgeld- Ansinnen um ein tolles Angebot handelt, müssen Sie für sich selbst entscheiden.

Das Angebot schafft auf jeden Fall Sicherheit:

Weitere 20 EUR landen auch bei stabilen/ sinkenden Strompreisen  garantiert bei E.ON.

Übrigends gibt es eine weitere Anzeigenkampagne von E.ON:

Wenn es nach uns ginge, könnte der Strom weit billiger sein.

Kernaussage:

Gestiegene Steuern und Abgaben hätten die immensen Strompreiserhöhungen der Vergangenheit bewirkt.

Dagegen hilft leider auch in der Zukunft keine Schutzgeldzahlung.





Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
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Offline heze

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3 Jahre Strompreisgarantie bei e.on Bayern
« Antwort #6 am: 28. März 2006, 07:06:10 »
Vielen Dank Herr Fricke für die Ausführungen!

Das hat mich nun restlos überzeugt, die Finger von dem Angebot zu lassen...

Offline RR-E-ft

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3 Jahre Strompreisgarantie bei e.on Bayern
« Antwort #7 am: 28. März 2006, 11:53:27 »
@heze

Ich finde es immer bedenklich, wenn jemand eine \"Versicherung\" anbietet wegen eines Risikos, dass er weitgehend  selbst beherrscht.

So könnten auch Graffiti- \"Künstler\" Grundstückseigentümern und Immobolienbesitzern in ihrem durch sog. Tags abgegrenztem Gebiet ggf. auch  eine Versicherung gegen entsprechende Verunzierungen anbieten.....



Das hielte ich für bedenklich.



Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline heze

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3 Jahre Strompreisgarantie bei e.on Bayern
« Antwort #8 am: 28. März 2006, 12:06:26 »
...oder Mafiosi Schutzgelder bei Restaurantbesitzern...

Offline Cremer

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3 Jahre Strompreisgarantie bei e.on Bayern
« Antwort #9 am: 28. März 2006, 12:42:57 »
@heze,

das Wesentliche dabei ist aber, dass die EVU\'s versuchen den § 315 BGB mit solchen Verträgen aushebeln zu wollen.

Deshalb Vorsicht bei allen neuen Vertragsangeboten mit schönen Verlockungen.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

info@bifep-kh.de
www.bifep-kh.de
gerd@cremer-kreuznach.de

 

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