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Sammelklage Bremen auf gutem Weg

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RR-E-ft:
[ 8-O-1065-05  24-05-2006 ]

Die Meldung:

http://www.verivox.de/News/ArticleDetails.asp?aid=14040

Wenn die Preisanpassungsklauseln unwirksam sind, können nach Auffassung des Gerichts Preiserhöhungen nicht darauf gestützt werden, sind unwirksam.

Es handelt sich allein um eine Rechtsfrage, ohne dass es noch auf Tatsachen ankäme.

Deshalb ist nicht nachvollziehbar, welchen "Beweis" die swb noch anzutreten gedenkt.

Der vorläufigen Rechtsauffassung des Gerichts folgend könnte sich die swb jedweden "Beweis" schenken, weil es auf einen solchen nicht ankommt.

Eine Rechtsfrage lässt sich schließlich nicht beweisen.




Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt

uwes:

--- Zitat von: \"RR-E-ft\" ---Die Meldung:

http://www.verivox.de/News/ArticleDetails.asp?aid=14040 ....
Deshalb ist nicht nachvollziehbar, welchen \"Beweis\" die swb noch anzutreten gedenkt.
--- Ende Zitat ---


Die Geschichte mit dem \"Beweis antreten\" ist anders gemeint, als es in dem Verivox Artikel zum Ausdruck kommt.
Im Rahmen der rechtlichen Erörterungen vertrat die swb die Auffassung, selbst wenn denn die Klausel als unwirksam betrachtet werden müsse,
der Vertrag damit eine \"ergänzungsbedürftige Lücke\" enthalte, die mit dem wirklich gewollten aufzufüllen sei. Das dieses so wäre, wolle man
 \"beweisen\" ohne dass man dabei diese Begrifflichkeit wörtlich nehmen muss.

Es ist letztlich ein recht hilf- und ratloses Team da vor Gericht gewesen, das in der Tat von der rigiden Auffassung der Kammer überrascht wurde.
 So richtig überrascht allerdings konnten die swb - Vertreter aber eigentlich schon deswegen nicht sein, weil die Flüssiggasentscheidung
des BGH vom 21.9.2005 schon umfänglich schriftsätzlich diskutiert und problematisiert worden ist. Also wenn die Juristen der swb - und davon
 gibt es einige - nur einklein wenig richtig gelesen hätten, dann hätten
sie unzweifelhaft gewusst, was da heute auf sie zukommen würde.

RR-E-ft:
@uwes

Danke für die Richtigstellung. Auch dabei haben sich angesichts der gefestigten Rechtsprechung, wohl zuletzt OLG Köln, die swb- Leute erhebliche \"Klimmzüge\" vorgeneommen.

Hat nicht etwa wie  in Hamburg Kollege Dr. Kunth (Freshfields) den Prozessbevollmächtigten der swb assistiert/ ministriert?

Schließlich dürfte auch der BGW seine Prozessbeobachter geschickt haben.....

Die heutige Verhandlung in Bremen könnte, wie an anderer Stelle bereits diskutiert, durchaus geeignet sein, auch für den Hamburger Prozess noch einmal einen Impuls zu geben. Im Protokoll vom 15.09.2005 hieß es, dass das LG Hamburg die Preisanpassungsklausel für unwirksam hält.


Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt

uwes:

--- Zitat von: \"RR-E-ft\" ---Hat nicht etwa wie  in Hamburg Kollege Dr. Kunth (Freshfields) den Prozessbevollmächtigten der swb assistiert/ ministriert?
--- Ende Zitat ---


Ich habe den Namen des Kollegen leider nicht verstanden. Ich versuche herauszufinden, wer im Protokoll steht. Heute abend wird aber sicherlich Buten und Binnen berichten, denn es waren drei(!) Kamerateams am Ort  und mindestens 8 Pressevertreter. Die Kammer ist extra in den großen Schwurgerichtssaal umgezogen. Die Buten und Binnen Sendung von heute abend kann man ab morgen im Internet unter
http://www.radiobremen.de/tv/buten-un-binnen/
im Ganzen oder in Teilen ansehen. (Leider nicht herunterladen)

RR-E-ft:
http://www.freshfields.com/lawyers/pf_lawyers.asp?personnelID=20188&languageID=1

http://www.bgw.de/bgw/organisation/zentralbereiche/recht

http://www.bgw.de/bgw/organisation/zentralbereiche/energiepolitik_im_organigramm

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