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Autor Thema: Stadtwerke Chemnitz kontern  (Gelesen 7037 mal)

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Offline Schürer

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Stadtwerke Chemnitz kontern
« am: 23. März 2006, 17:59:02 »
Hallo, mal wieder. Nach erneuter Gaspreiserhöhung und meinem wiederholten Einspruch der  Unbilligkeit §315 usw. wurde ich mit Post von den Stadtwerken überrascht: Zitat: Erlauben Sie uns bitte zusätzlich den Hinweis auf ein aktuelles Urteil des Amtsgerichtes Goslar vom Dezember 2005, in dem die Klage eines Kunden gegen den Energiedienstleister wegen Gaspreiserhöhung abgewiesen wurde. In dem Verfahren hat das Gericht strenge Anforderungen an den klagenden Kunden gestellt, die Unbilligkeit der Preise darzulegen. Außerdem wurde festgestellt, dass keine Unbilligkeit im Sinne von § 315 BGB vorliegt, wenn die Preise dem Rahmen des Martüblichen entsprechen, wie dies auch bei uns der Fall ist. Ebenso hat das Amtsgericht Grevenbroich AZ 9C163-05 entschieden....
Ende vom Lied ich soll zahlen.
Da ich mit der Nennung der Urteile nicht anfangen kann, hätte ich gerne einen  Rat. Seit wann muß denn der Kunde die Unbilligkeit der Preise nachweisen? Irgendwie komm ich mir verarscht vor.

Offline stromdesigner

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Stadtwerke Chemnitz kontern
« Antwort #1 am: 23. März 2006, 19:51:06 »
Bitte richtig lesen. Der klagende Kunde. Wollen sie klagen? Oder sich verklagen lassen? Das 2. ist der Zweck der Übung.

Offline cabello

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Stadtwerke Chemnitz kontern
« Antwort #2 am: 24. März 2006, 10:25:28 »
@Schürer

Sie solten sich aus der folgenden Adresse :
www.energieverbraucher.de Seite 1707

das folgende Dokument runter laden :
\" Fragen und Antworten zu überhöhten Energiepreisen und BGB § 315 (116.5 kb) \"  

da wird Ihre Rechslage genau beschrieben, wenn Sie das gefühl haben, Sie passen nicht in das beschriebene Muster, können Sie es hier erläutern.
Mir hat es sehr weiter geholfen. Vor allem hat es meine Zweifel beseitigt.
Ach noch was, wir wollen die Versorger nicht verklagen, die sollen uns verklagen.

ich verbleibe

Offline Schürer

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Stadtwerke Chemnitz kontern
« Antwort #3 am: 26. März 2006, 19:04:47 »
Vielen Dank für den Hinweis, beinahe hätte ich das nicht gemerkt und wäre in die Falle gelaufen. Eine andere Frage habe ich noch. Wäre es nicht sehr sinnvoll um die Menschen aufzurütteln in der Tagespresse mal ein wenig Werbung für den Bund zu machen und durch Beiträge auch Mut zu machen. Die meisten sagen, nützt ja eh nichts, die machen doch was sie wollen da oben. Und dabei wünschen sich eigentlich doch alle endlich einmal Gerechtigkeit, es will ja niemand (oder nur wenige) Energie geschenkt haben. Mir habt Ihr jedenfalls geholfen, vielen Dank.

Offline FrauPost

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Stadtwerke Chemnitz kontern
« Antwort #4 am: 23. Januar 2007, 18:29:17 »
Hallo Herr Schürer, wie weit sind sie gekommen. Wie sind Ihre Erfahrung mit den Stadtwerken? Ich kämpfe immer noch. Ich habe mich auch an den Vorstand gewendet und an das Bundeskartellamt.. Vom Vorstand kam garnichts und vom Bundeskartellamt ein Schreiben, da habe ich gedacht, die haben meine Akte nicht gelesen.  :twisted:  Habe extra Zeit und Kosten übernommen und komplette Akte mit extra Anschreiben (erläuterung des Sachverhaltes) geschickt. Versucht zu einem anderen Anbieter zu wechseln habe ich auch. Ablehnung ich bin bei den Stadtwerken vertraglich gebunden. Haben Sie einen Vetrag von den Stadtwerken erhalten? Ich bis heute nicht, obwohl ich darum gebenden haben.

Mit vielen lieben Grüßen
Frau Post

 

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