Hallo, mal wieder. Nach erneuter Gaspreiserhöhung und meinem wiederholten Einspruch der Unbilligkeit §315 usw. wurde ich mit Post von den Stadtwerken überrascht: Zitat: Erlauben Sie uns bitte zusätzlich den Hinweis auf ein aktuelles Urteil des Amtsgerichtes Goslar vom Dezember 2005, in dem die Klage eines Kunden gegen den Energiedienstleister wegen Gaspreiserhöhung abgewiesen wurde. In dem Verfahren hat das Gericht strenge Anforderungen an den klagenden Kunden gestellt, die Unbilligkeit der Preise darzulegen. Außerdem wurde festgestellt, dass keine Unbilligkeit im Sinne von § 315 BGB vorliegt, wenn die Preise dem Rahmen des Martüblichen entsprechen, wie dies auch bei uns der Fall ist. Ebenso hat das Amtsgericht Grevenbroich AZ 9C163-05 entschieden....
Ende vom Lied ich soll zahlen.
Da ich mit der Nennung der Urteile nicht anfangen kann, hätte ich gerne einen Rat. Seit wann muß denn der Kunde die Unbilligkeit der Preise nachweisen? Irgendwie komm ich mir verarscht vor.