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E.ON Avacon

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stromdesigner:
@Fricke
Ich bin Familiär sehr mit der BEB und dem Bohrsektor verbunden. In einem Ort der durch das Erdöl sehr bekannt wurde kümmert man sich um solche Firmenangelegenheiten.
Hier noch eine Tarifliste der BEB über die Durchleitungsgebühren:
http://www.beb.de/cms/index.cfm
Unter Erdgastransport den Entgeldrechner auswählen

Christian Guhl:
In dem von mir geschilderten Fall wurde gestern eine einstweilige Verfügung beim Landgericht beantragt.
Bundesnetzagentur,Bundeskartellamt,Energieaufsicht
und Verbraucherverbände wurden informiert.Der Staatsanwalt wurde gebeten zu prüfen, ob Nötigung vorliegt. Gestern zwischen 10 und 12 Uhr sollte gesperrt werden. Doch kein Sperrkassierer wurde gesichtet !
Heute bekam ich eine mail von Avacon:" Der Kunde wird nicht gesperrt. Wir bitten, das Versehen zu entschuldigen."
Leider kam die Einsicht etwas zu spät.

RR-E-ft:
@Christian Guhl

Es bedarf einer schriftlichen Erklärung, dass von der angedrohten Versorgungseinstellung kein Gebrauch gemacht wird, sonst Wiederholungsgefahr und der Spuk könnte aufgrund eines neuerlichen Versehens von vorne losgehen.

Man sollte dabei auf unzweifelhafte Erklärungen achten.



Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

RR-E-ft:
http://www.vea.de/pre03/pr250706.html

Fidel:
Moin:

@stromdesigner

Der Link in Ihrem Beitrag vom 26.07.2006 funktioniert leider nicht.

Gruß
Fidel

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