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E.ON Avacon

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stromdesigner:
Liebe Mitstreiter und Fußballfans,

es ist soweit und wir haben es geschaft unsere Einladung zu unserer Großveranstaltung auszusprechen.  Wir haben auch an unsere Fußballfans gedacht und können Ihnen mitteilen,

dass am 16.06.06 in Gruppe A und B, also Deutschland , kein Spiel stattfindet.

Wir haben uns viel Mühe gegeben und bitten Sie ganz herzlich um zahlreiche Teilnahme

 

                                      am 16.06.06 – 19 Uhr 30 – Bürgerhaus-Schacht,

                                                29339 Wathlingen, Villeparisplatz 1

 

Eingeladen sind:

E.on-Avacon, SVO, Politiker und Mandatsträger der CDU, SPD, FDP, Bündnis 90/Die Grünen,

Bürgermeister von 9 verschiedenen Samtgemeinden und Gemeinden, der Vorsitzende vom

Bund der Energieverbraucher, Herr Dr. Aribert Peters, sowie Medien und Presse.

 

Es ist Ihrem Wunsch gemäß, die größte, informativste Veranstaltung, die wir je haben werden.

Eine Wiederholung in dieser Art, wird es nicht mehr geben.

 

Bitte bringen Sie auch Freunde, Kollegen, Nachbarn mit.

Bitte öffnen und lesen Sie unsere Einladung und alle anderen Anhänge.

 

Wir hoffen Sie alle begrüßen zu dürfen und verbleiben mit dem Gruß

 

„ Der nächste Winter kommt bestimmt „

RR-E-ft:
Vielleicht wird man darüber zu sprechen haben:


http://www.newsclick.de/index.jsp/menuid/2182/artid/5510143

Quint:
Guten Morgen,
Wenn der Brennwert der Faktor in der Gasrechnung ist, gelten bei mir, 30900 Wedemark folgende Werte:
11.04.05 bis 09.09.06 Faktor 9,6706
Herzliche Grüße

stromdesigner:
Düsseldorf - Im Kampf um mehr Wettbewerb auf dem deutschen Gasmarkt hat das Bundeskartellamt einen wichtigen Sieg gegen den größten deutschen Gasversorger E.ON Ruhrgas errungen. Das Düsseldorfer Oberlandesgericht wies am Dienstag im Eil-Verfahren einen Antrag des Energiekonzerns gegen eine Verfügung der Wettbewerbshüter ab. Danach sind die langfristigen Lieferverträge mit 51 regionalen und lokalen Gasversorgern mit sofortiger Wirkung nichtig. Die Verträge verstoßen gegen das Wettbewerbsrecht, befand das Gericht. E.ON Ruhrgas hatte mit dem Antrag einen Aufschub bis zu einem Urteil im Hauptsacheverfahren erreichen wollen.
http://www.verivox.de/News/ArticleDetails.asp?aid=15160&g=gas
http://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2006-06/artikel-6593691.asp

Christian Guhl:
Trotz allem sorgt Eon-Avacon dafür, daß man auch im tristen Alltag immer wieder etwas zum lachen hat.
Auf meine Frage zur Preisanpassungsklausel bekam ich gerade eine e-mail:
"Das Urteil des LG Bremen ist eine rechtskräftige Einzelfallentscheidung.
Andere Gerichte haben eine andere Rechtsauffassung.Wir versichern, daß wir
Preisanpassungen nur aufgrund gültiger Rechtsgrundlagen vornehmen."
Ich habe daraufhin versichert, daß ich die Preise nur aufgrund gültiger
Rechtsgrundlagen kürze.

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