@Willy
Dafür, dass ein Referent nicht weiß, dass Gastarifpreise gar keiner behördlichen Genehmigungspflicht unterfallen und auch nicht genehmigt werden, kann niemand etwas. Wenn jemand etwas dafür können sollte, wäre dieser jedenfalls nicht hier zu suchen.
Allein die Netzkosten unterfallen einer Preisgenehmigungspflicht durch die Regulierungsbehörde. Das eine hat aber mit dem anderen auch nicht viel gemein.
Ich hoffe, es spiegelt auch im übrigen nicht die Kompetenz der Verantwortlichen wider....
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt