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E.ON Thüringen - Quiz

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RR-E-ft:
Was ist hier veraltet:

http://www.thueringer-energienetze.com/Netznutzung/Netzentgelte/index.htm



a) der Schalter

b) die Grundlage der Entgeltkalkulation

c) beides

d) weiß nicht, aber Folgendes erscheint mir immer noch aktuell:

http://www.bundeskartellamt.de/wDeutsch/download/pdf/Kartell/Kartell03/B11_45_01.pdf

DieAdmin:
Also wenn die Kalkulation nach dem Grundsätzen von 1999 durchgeführt wird, also heut noch, und das Bundeskartellamt 2003 festgestellt hat, das die falsch ist, hoffe ich doch, dass die Verantwortlichen diese \"Fortbildung\" wahrgenommen haben und ihre Grundsätze überarbeiten werden.

RR-E-ft:
@Evitel2004

http://www.eon-thueringerenergie.com/EON_Thueringer_Energie/Netznutzung_Strom/index.htm

Fraglich ist doch schon, ob die bei der BNA beantragten Netzentgelte überhaupt mit den veröffentlichten übereinstimmen.

Die Genehmigung der BNA wird eine Höchstpreisgenehmigung sein, ähnlich der Tarifgenehmigung nach § 12 BTOElt.

Die genehmigten Netzentgelte werden jedoch ganz sicher nicht höher liegen als die beantragten.


Wurden also geringere Netzentgelte, welche nicht nach der sog. Verbändevereinbarung, sondern nach der nunmehr geltenden Rechtsverordnung kalkuliert wurden, beantragt, müssten die Netzentgelte wohl heute schon geringer sein.  

Ein entsprechendes Indiz:

http://www.verivox.de/News/articledetails.asp?aid=11800

Dann könnte jedoch auch der Strom längst billiger sein.

Denn es gibt keine Rechtfertigung, etwa weiter Netzentgelte zu verlangen bzw. in die Strompreise einzurechnen, welche auch schon aus Sicht des Unternehmens nicht genehmigungsfähig wären.

Die entsprechende Sicht des Unternehmens über die Genehmigungsfähigkeit ergibt sich aus dessen Antragsunterlagen.


Bei den sog. Verbändevereinbarungen soll es sich nach einer Auffassung in Literatur und Rechtsprechung um verbotene Preiskartelle gehandelt haben. Es sprechen sehr gute Argumente dafür, dass dies auch die VVII Strom betraf:

http://www.pontepress.de/pdf/5%20LG%20Berlin%20U%20060303.pdf

http://www.econopress.de/?a=show&n=11780&sid=werbung

Das OLG Düsseldorf hatte die Missbrauchsverfügung gegen TEAG aufgehoben. Die vom OLG Düsseldorf dabei vertretene Rechtsauffassung wurde vom BGH als untzutreffend charakterisiert, wie folgende Entscheidung in den Gründen unter B. II. 1 deutlich aufzeigt, wo auf die TEAG- Entscheidung Bezug genommen wird:

http://www.rws-verlag.de/BGH-FREE/volltext6/vo108150.htm


Die Netzentgelte sollen 60 Prozent am Strompreis ausmachen und haben so entscheidenden Einfluss auf die Höhe der Strompreise insgesamt:

http://de.biz.yahoo.com/08032006/336/reinholz-rechnet-dauerhaft-hohen-strompreisen.html


Fazit:

Wären die Netzentgelte tatsächlich um 10 Prozent überhöht und machen diese tatsächlich- wie vom Thüringer Wirtschaftsministerium genannt - ca. 60 Prozent der Strompreise aus, hätte dies wohl zur Folge, dass das Strompreisniveau in Thüringen tatsächlich dadurch bedingt um sechs Prozent zu hoch wäre.



Dies gilt für alle Stromhändler einschließlich Stadtwerke, weil diese alle die geforderten Netzentgelte für das \"teuerste Stromnetz Deutschlands\" (TA) zu zahlen haben.

Die Netzentgelte waren von Anbeginn an der Hebel, Wettbewerber fern zu halten:

http://www.stromtabelle.de/archiv/Capital1418.html

Zur Beachtung:

http://www.eon-thueringerenergie.com/_Material/PDF/Fristen_Stromhaendlerwechsel.pdf



Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt

RR-E-ft:
Über 42 Prozent Preisunterschied bei den Strompreisen:

NRW veröffentlicht Stromtarife aller 126 Versorger

Und dieser Preisunterschied muss alein durch das Netz bedingt sein.

Man darf getrost feststellen, dass die Stadtwerke in Steinheim weit leistungsfähiger sind als E.ON Thüringen.

Wohl noch leistungsfähigere Stromversorger gibt es in Niedersachsen.

Man mag also keine Zeitungsinserate mit Imagewerbung über angebliche E.ON - Leistung mehr sehen, sondern eine tatsächliche Leistung, die darin besteht, günstig mit Strom zu versorgen.

Das sollte der eigentliche Unternehmenszweck des Energiedienstleisters sein.



Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt

RR-E-ft:
http://www.verivox.de/News/ArticleDetails.asp?aid=14099

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