Energiepreis-Protest > Stadtwerke Gotha
Stadtwerke Gotha GmbH
RR-E-ft:
Die Stadtwerke Gotha haben eine Erfurter Anwaltskanzlei beauftragt.
Diese schreibt nun die Kunden einzeln an und fordert zur Zahlung der noch offenen Rechnungsbeträge auf - zur Meidung einer sonst notwendigen gerichtlichen Auseinandersetzung.
Als Zeichen des Guten Willens des Versorgers und dem Interesse an einer weiterhin guten, partnerschaftlichen Kundenbeziehung "verzichtet" die Anwaltskanzlei auf die Geltendmachung der Kosten ihrer Beauftragung.
Die Kollegen verweisen auf die Gaspreis- Urteile des LG Karlsruhe und des AG Grevenbroich, verschweigen dabei jedoch, dass beide Urteile nicht rechtskräftig sind und es auch zahlreiche andere Urteile gibt.
Wo die Zahlungen nach dem Unbilligkeitseinwand schon nicht verbindlich und fällig sind, sich die Kunden nicht im Verzug befinden, können auch keine Anwaltskosten für solche Schreiben verlangt werden.
Betroffene Kunden haben sich schon bei der VZ Thüringen gemeldet.
Wenn genügend betroffene Kunden zusammenkommen, kann man ja im Interesse einer schnellen Klärung an die Erhebung einer gemeinsamen Sammelklage denken.
Dabei kann auch Berücksichtigung finden, dass die Stadtwerke Gotha wohl eine Zeitlang im Visier der Thüringer Kartellbehörde waren.
Die entsprechende Konzentration in einem Verfahren ist geeignet, die Justiz zu entlasten.
Aus den Anwaltsschreiben geht deutlich hervor, dass die Gothaer Stadtwerke trotz der Beteiligungsverhältnisse der Transparenz- Offensive der E.ON Thüringer Energie nicht folgen wollen:
http://www.eon-thueringerenergie.com/EON_Thueringer_Energie/Beteiligungen.htm
E.ON Thüringen - Vorstandsvorsitzender Dr. Bloemer hatte zur E.ON- Offenlegung gesagt, die Stadtwerke würden diesem Beispiel folgen müssen, wenn E.ON die Vorreiterrolle für mehr Transparenz bei den Gaspreisen übernimmt, wie die Thüringer Presse berichtete.
Die Stadtwerke Gotha sehen jedoch wohl keinen Grund, E.ON zu folgen, obwohl deren kaufmännischer Geschäftsführer selbst aus dem Hause E.ON gestellt wird.
Warum man die Preiskalkulation in Gotha nicht offen legen möchte, ergibt sich ggf. aus dem Umkehrschluss der Gründe für die Offenlegung der E.ON- Gaspreise:
http://www.eon-thueringerenergie.com/_gaspreis_popup/html/index.htm
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
DieAdmin:
Hallo Herr Fricke,
da bin ich mal gespannt, ob \"meine\" EVI den Beispiel folgt, von Waltershausen bis Gotha ist es ja nur einen Katzensprung und 28 % Unterschied an der Beteiligung von EON Thüringer Energie AG.
Und auch die EVI war im letzten Jahr \"in Gesprächen mit dem Thüringer Ministerium für Wirtschaft und Infrastruktur\". Allerdings wollte mich die EVI später informieren, wie die Gespräche ausgegangen sind. Post dazu hab ich bis heute nicht bekommen.
DieAdmin:
Hallo @all,
Im Allgemeinen Anzeiger, Lokaler Teil am 13.11.06 wurde das "Preisblatt der Grundversorgung, Ersatzversorgung und Sonderabkommen für die Versorgung mit Erdgas.... mit Wirkung vom 01.01.2007" veröffentlicht.
Auch auf der HP der Stadtwerke Gotha bin ich fündig geworden:
http://www.stadtwerke-gotha.de/index.php?id=76
(Schön, muss ich nicht alles abtippen :) )
Bei sämtlichen Sonderabkommen steht gleich als erstes "Die Einstufung erfolgt nach Vertragsabschluss."
Etwas verwirrend für die Kunden, die bisher Sonderabkommen I und II
hatten
--- Zitat ---Kunden im alten Sonderabkommen I und II werden automatisch umgestellt.
--- Ende Zitat ---
Na was denn nun: Vertragsabschluss oder automatisch?
Und am Ende doch sehr Kundenfreundlich:
--- Zitat ---Ohne Vertragsabschluss erfolgt die automatische Einordnung in die Tarife (1).
--- Ende Zitat ---
Anmerkung: Tarife (1). Grundversorgung und Ersatzversorgung
Ist das ganze nicht auch wieder ein Druckmittel, wenn die neuen Verträge nicht unterschrieben werden, gelten die bestehenden nicht mehr?
@Herr Fricke,
ist Ihnen was bekannt, wie es mit dem Schreiben des Erfurter Anwaltskanzlei an die rebellischen Kunden der Stadtwerke Gotha weiterging?
RR-E-ft:
@Evitel2004
http://www.stadtwerke-gotha.de/fileadmin/user_upload/Erdgaslieferbedingungen.pdf
Zu 3.2.:
Wie hoch sind denn nun aktuell die Bezugspreise der SWG und wie merkt der Kunde, wann und in welchem Umfange sich diese ändern und Preise gesenkt werden müssen?
Man nehme die Urteile zu § 307 BGB !
DieAdmin:
In der Klausel stehts nicht drin. Noch nicht mal diese "Ölpreisbindung", also wieder intransparent und möglicherweise nach §307 BGB unwirksam ;)
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