Energiepreis-Protest > Stadtwerke Lehrte
Stadtwerke Lehrte
Rotam:
Die Stadtwerke Lehrte gaben gegenüber des Anzeigerblattes zweier in Hannover erscheinenden Tageszeitungen an, das in Lehrte 150 von 12000 Kunden den Einwand der Billigkeit gemacht haben und nicht den aktuellen vollen Gaspreis zahlen. Aus diesem Grund ließen die Stadtwerke Lehrte ein Gutachten erstellen. Dieses Gutachten soll bescheinigen, dass die Stadtwerke trotz mehrfacher kräftiger Preiserhöhungen seinen Kunden noch nicht einmal die komplette Steigerung seiner Kosten weitergegeben habe. Kunden die Wiederspruch eingelegt haben, würden jetzt angeschrieben und könnten das Gutachten einsehen.
-Ich bin schon sehr gespannt.-
In dem genannten Artikel stellte der Stadtanzeiger (Zeitung) auch da welche Beweiskraft letztendlich solch ein Gutachten vor Gericht hat.
Wie auch aus meiner Sicht, keine Beweiskraft, wie bereits der BGH geurteilt hat.
Monaco:
@Rotam
Schließlich kann es durchaus sein, dass die letzten Preiserhöhungen durchaus angemessen waren, der Preis dennoch insgesamt unbillig ist. Schließlich kann er bereits im Herbst 2004 derart überhöht gewesen sein, dass sich nunmehr eine Konsolidierung auf \"überhöhtem\" Niveau durchaus unternehmensfreundlich darstellen lässt.
Solange das prüfende Unternehmen nicht den Gesamtpreis untersucht, ist das Gutachten weitesstgehend wertlos, zumindest im Bezug auf den billigen Gesamtpreis. Man sollte aus Sicht ihres Versorgers zusätzliche Finanzen besser zur Senkung der Gaspreise einsetzen, als wertlose Gutachten zu beauftragen. Wenn man es schon genau wissen will, dann möge man ein Gericht einschalten. Offensichtlich weiß man, warum man gerade dies nicht will.
Mit freundlichen Grüßen
Monaco.
2017672:
Hallo Ihr Energiegebeutelten!
Also die Stadtwerke Lehrte haben das Gutachten fertig.
Angeblich soll dort stehen es ist alles mit rechten Dingen zu gegangen.
Die Billigkeit wäre damit erfüllt so heißt es!
Man könne das Gutachten vor Ort einsehen.
Was ist zu tun? Wie sieht das rechtlich aus ... 20% Erhöhung in ca. einem Jahr das kann doch nicht korrekt sein!!
Ich bin doch nicht blöd oder doch!
Wie wollen wir gemeinsam Verfahren?
Bitte um Antwort Danke
Monaco:
@2017672
Letztlich kann es Ihnen doch egal sein, was in diesem Gutachten steht. Sie hatten schließlich (hoffentlich) den Gesamtpreis moniert, darauf geht das Gutachten offensichtlich nicht ein - somit ist es nicht nur für ein Gericht, sondern auch für Sie wertlos.
Wenn Ihr Versorger mehr Geld von Ihnen haben möchte, solle man bitte den vom Bundesgerichtshof vorgegebenen Weg gehen (Billigkeitskontrolle durch ein Gericht).
Alles andere ist nicht zielführend.
Mit freundlichen Grüßen
Monaco.
uwes:
Es wird offenbar von verschiedenen EVU\'s versucht, mit Hilfe von Gutachten von Wirtschaftsprüfern die Preiserhöhung zu rechtfertigen. U.a. das Bremer Landgericht hatt hierzu dem Bremer Versorgungsunternehmen in der mündlichen Verhandlung vor aller Öffentlichkeit mitgeteilt, dass man mit derlei Gutachten so lange nichts anfangen könne, bis die Unterlagen, die in den Gutachten verwertet wurden, auch den Prozessgegnern zur Verfügung gestellt würden. Das heißt natürlich, dass auch hier das Versorgungsunternehmen die Kalkulationsunterlagen besser gleich der Verbraucherseite vorlegen sollte. Man spart sich dann das Geld für die - teuren - Prüfer.
Das entspricht auch der Rechtslage. Das Bundesverwaltungsgericht hatte schon eine Beweisführung durch einen .... Wirtschaftsprüfer abgelehnt, wenn dessen Gutachten auf Geschäftsunterlagen basierte, die die Parteien nur dem Sachverständigen zur Verfügung gestellt hatten und die auch im Gerichtsverfahren dem Gericht und dem Prozessgegner nicht offengelegt worden sind. (Zitiert von Säcker RdE 2005 S. 65, 73)
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