@RR-E-ft
Hallo Herr Fricke,
\"wenn ich es richtig verstanden habe, handelt es sich gar nicht unbedingt um einen anderen Tarif\".
Das ist hier die Frage. Der \"alte\" Tarif hieß/heißt Treue-Paket, der \"neue\" Classic-Paket. Die Preise sind in der Tat die Selben. Der Zweite allerdings ohne Bonus. Dennoch ist es aus meiner Sicht ein anderer Vertrag, auch wenn die Eckdaten die Selben sind. Immerhin sind die 25/30/35,- € eine Art \"Gesamtpreisbestandteil\". Ich hätte ja bei Vertragsabschluss gleich das Classic-Paket wählen können. Das wollte ich aber nicht, weil der Gesamtpreis beim Treuepaket günstiger war (und für den Kunden zählt doch unter dem Strich nur der Gesamtpreis, beinahe egal wie sich dieser zusammensetzt).
\"Fraglich schon, was ein Treue- Bonus bewirken sollte, wo die Kunden sowieso monopolgebunden sind.\"
Genau diese Frage habe ich meinem Versorger auch gestellt, was etwas ungläubiges Staunen verursachte. Indirekt könnte man auch hinterfragen, weshalb man gerade diesen günstigsten Tarif nicht wählen sollte, wo sich einem eh\' keine Alternativen bieten.
\"Zudem hatten Sie ja die Einzugsermächtigung nicht gekündigt, sondern wohl beschränkt, so dass dem Versorger die Vorteile daraus grundsätzlich erhalten bleiben.\"
Genau so ist es. Nach einer nötigen Rücklastschrift hatten wir sofort eine neue (begrenzte) Einzugsermächtigung erteilt. Schließlich wollten wir ja auch nicht vertragsbrüchig werden.
\"Es ist schwierig, etwas, dass man nicht zu zahlen hat, sondern gewährt bekommt, durchzusetzen.\"
Wenn man davon ausgeht, dass die Kündigung des Sondertarifes nicht gerechtfertigt war, dann kann man doch dieses Verhalten nicht auch noch damit \"belohnen\", dass man auf den Bonus verzichtet. Und um die Arbeitserleichterung hat sich der Versorger ja schließlich selbst gebracht. Darüber hinaus haben wir jetzt einen Mehraufwand, indem wir jeden Monat eine Überweisung tätigen müssen. Und das wollten wir ja gerade nicht.
Man kann es auch als Diskriminierung gegenüber anderen Kunden sehen, die §315 nicht angewandt haben und brav weiter die vollen Beträge abgebucht bekommen. Gerade diese Bedingung scheint rechtswidrig. Voraussetzung für das Treue-Paket war eine mindestens 2-jährige Vertragsbindung sowie die Erteilung einer Einzugsermächtigung. Beide Punkte sind erfüllt. Noch im vergangenen Jahr hatten wir ebenfalls unsere Einzugsermächtigung begrenzt. Und hatten den Bonus trotzdem erhalten.
Die Verwendung des Bonus etwa als \"Druckmittel\" erscheint mindestens ebenso fraglich.
Fazit: Wenn §315 BGB zurecht angewendet werden kann, dann hat der Versorger für alle sich hieraus ergebenden Nachteile geradezustehen und nicht der Kunde.
Und wenn Sondervereinbarung nicht gleich Sondervereinbarung ist, dann kann das Versorgungsunternehmen m.E. einzelne Kunden nicht einfach so - ohne deren Zustimmung - hin und her verschieben. Immerhin fehlt es hier an einer entsprechenden beidseitigen Willensbekundung. Fraglich wäre hierbei sogar, ob eine nicht gewollte Sondervereinbarung gültig ist. Eine Ersatzversorgung (Grundversorgung) würde doch stets im Allgemeinen Tarif erfolgen ...
Viele Fragen, ich weiß, aber für die \"Allgemeinheit\" sicher auch nicht uninteressant. Ich kann mir schlecht vorstellen, ganz allein in dieser Situation zu sein.
Mit freundlichen Grüßen
Monaco.