@Achim59
Man sollte den seinerzeit in der Energiedepesche genannten Wert
vergessen und die Unbilligkeit gegen den Gesamtpreis einwenden und hiernach nur die Preise 08/04
unter Vorbehalt weiterzahlen.
Es liegen neue Erkenntnisse vor:
Denn mit dem Urteil des LG Bremen ist zunächst immer zu fragen, ob es überhaupt eine
wirksame Preisanpassungsklausel im Vertrag gibt, auf welche Preiserhöhungen gestützt werden könnten.
Eine Entscheidung des LG Bonn liegt - soweit ersichtlich - noch nicht vor:
http://www.wdr.de/themen/wirtschaft/wirtschaftsbranche/energie/gaspreise/060131.jhtmlZudem ist eine solche auch noch nicht rechtskräftig.
Sollte das LG Bonn dort nicht die Unbilligkeit der Erhöhung feststellen können, stände damit das prozessuale Gegenteil- die Billigkeit der Preise - zudem noch nicht rechtskräftig fest.
In dem Streit vor dem LG Bonn soll es wohl möglich nur um die Billigkeit der Preiserhöhung gehen (abhängig vom Antrag der Kläger). Vergleiche hierzu unter Grundsatzfragen den Thread zum Beschluss des LG Bonn vom 31.01.2006.
Erst mit der Rechtskraft einer solchen Entscheidung, die den billigen Preis insgesamt feststellt, wird die Forderung fällig und man kann nach dem Unbilligkeitseinwand in Verzug geraten. Wohlgemerkt, wenn man selbst verklagt wird.
Man sollte deshalb die
Energiedepesche Sonderheft lesen. Es ist hier nicht möglich, alle
Nuancen darzustellen.
Im Übrigen gibt es hier wohl schon einen Thread zur Regionalgas Euskirchen.
Bitte immer erst die neuesten Beiträge lesen. Dann ist es ggf. nicht notwendig, dass jeder seine letzte Jahresverbrauchsabrechnung zur Diskussion stellt.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt