@Cremer
Das Finanzamt kontrolliert, wo mit Kohle geheizt wird. Dann wird die (benutze/ beheizte) Wohnfläche ermittelt und es gibt einen Steuerbescheid.
Ist natürlich Quatsch:
Die Steuer ist heute auch bereits in den Gaspreisen enthalten.
Zukünftig werden wohl auch in den Kohlepreisen Steuern enthalten sein, die der Kohlenhandel abführt. Die im Preis enthaltene Steuer muss wohl nicht gesondert ausgewiesen werden. Kohle wird eben etwas teurer.
Bei der o. g. Angabe kann es sich deshalb nur um eine \"Rückrechnung\" handeln. Die Höhe der Steuer ist nicht abhängig von der Wohnfläche, sondern von der gekauften Brennstoffmenge, die man ja auch auf Vorrat kaufen und lagern kann.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt