1) Schwierigkeiten dürftest du nicht bekommen, da
der Versorger zur Versorgung verpflichtet ist.
2) Und du erhebst den Einspruch auf den Gesamtpreis an sich
und nicht nur auf die Erhöhungen. Als Berechnungsgrundlage
für deine Abschlagszahlungen nimmst du die Preise von 2004.
Aber: Ich bin auch kein Profi auf dem Gebiet
PS: Hast du bisher nur gegen die Erhöhungen widersprochen,
solltest jetzt und in Zukunft gegen den Preis an sich Einspruch einlegen.
Im Musterbrief von Energienetz ist das aber so schon enthalten.