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Autor Thema: Wie lange muss ich nachzahlen wenn überhaupt?  (Gelesen 5311 mal)

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Offline ekro

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Wie lange muss ich nachzahlen wenn überhaupt?
« am: 12. März 2006, 18:34:39 »
Hallo,
ein Jahr nach dem Tod meines Vaters fällt unserem Energieversorger auf ,
dass seit 2001 nur Gas und Wasser abgerechnet worden ist, der Ableser aber den Stromzähler \" übersehen\" hat ( hatte keinen Auftrag)
Nun flattert uns Erben eine Rechnung über 3400€ nur für Strom  ins Haus.
Gas Wasser und auch Strom sind unserer Meinung nach aber  immer per Einzug bezahlt worden.Wir hatten um eine Abschlußrechnung ersucht, da das Haus verkauft werden soll.
Nun meine Frage: Was kann ich machen bzw muß ich die volle Summe zahlen??
Vielleicht kann mir ja jemand weiter helfen!

Vielen Dank!

Offline Cremer

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Wie lange muss ich nachzahlen wenn überhaupt?
« Antwort #1 am: 12. März 2006, 19:17:11 »
@ekro,

ähnlicher Fall war gerade in den letzten beiden Wochen hier ebenfalls im Forum.

Grundsätzlich sind die Fordrungen zu leisten, eine Verjährung greift noch nicht.

Sie können jedoch das Verhalten des Versorgers rügen und nur Ratenzahlung anbieten.

Ebenso können Sie Widerspruch einlegen gegen die Strompreiserhöhungen ab 2004. Da dieser Differenzbetrag nicht so hoch sein wird, wird sich der Versorger überlegen, ob er klagt.

Grundsätzlich sollten Sie ggf. einen Fachanwalt Erbrecht diesbezüglich fragen, inwieweit Sie als Erbe (oder auch nicht) für Schulden des Vaters aufkommen müssen.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline RR-E-ft

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Wie lange muss ich nachzahlen wenn überhaupt?
« Antwort #2 am: 13. März 2006, 14:41:37 »
@ekro

Lesen Sie hier:

Was kann ich tun?

Für den erbrauch Ihres Vaters - soweit dieser Kunde war - haften Sie allenfalls als Erbe.

Altforderungen gegen Ihren Vater sind also erbrechtlich zu behandeln.
Dazu müssten Sie sich ggf. gesondert von einem Anwalt beraten lassen.

 

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