Energiepreis-Protest > swb
Stadtwerke Bremen SWB
Floryk:
--- Zitat von: \"markusl\" ---[Wie reagiere ich nun am besten? Rechtschutzzusage bei der ARAG einholen und einen Anwalt suchen, doch wer kennt sich mit sowas überhaupt aus.
--- Ende Zitat ---
Es kann doch nicht angehen, dass die swb Vertrieb GmbH
1. Bestehende Laufzeitverträge ohne Einhaltung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ablauf des Vertragsjahres kündigt,
2. Diejenigen, die den neuen Vertrag nicht akzeptiert hatten, in den üngünstigen und teureren Tarif "swb ergas Basic" einstuft ohne dass sachliche Gründe für die unterschiedliche Behandlung ersichtlich wären.
3. Die Vertragskündigungen sämtlichst unter Verwendung von faksimilierten Unterschriften von niemandem angefochten werden.
Ihr klugen Bremer solltet Euch wehren. Aber bitte bei der Beratung durch die Verbraucherzentrale vorher einen Anwalt konsultieren.
uwes:
Sondervertragskunden und fallende Preise ...
Reinhold:
Mit großer Aufmerksamkeit verfolge ich die Diskussion über die swb Massenkündigung (ca 140 000 Kunden) und die Fragen darüber, was man sinnvoll dagegen unternehmen soll. Den neuen Vertrag habe ich jedenfalls nicht unterschrieben und bin dann auch promt in den ungünstigeren swb-basis Tarif heruntergestuft worden. In einer mir zugesandten Mitteilung hieß es dann lapidar, daß man (die swb) sich bedankt, daß ich mich für den Basis Tarif entschieden habe.
Das Risiko einer Unterzeichnung schien mir trotz Widerspruch zu groß, da in dem neuen Vertrag ein Anfangspreis und eine Preisanpassungsklausel enthalten ist. Ich habe mir dann meinen alten Vertrag vorgenommen und bin auf Kündigungsfristen gestoßen, die hier nicht eingehalten wurden. Außerdem sind bei der Massenkündigung mehrere Formvorschriften verletzt worden, die zwingend notwendig sind, damit eine Kündigung wirksam wird.
Da war für mich eigentlich klar, daß ich auf Einhaltung des alten Vertrages klagen werde.
Meine von einem Rechtsanwalt verfaßte Klageschrift (mit einem niedrigen Streitwert), ist seit dem 06.11.2006 beim Amtsgericht Bremen und ich werde das Forum informieren, wenn sich etwas tun sollte. Falls ich diese Klage gewinnen sollte, hat das gegenüber einer Langerichts-Sammelklage den Vorteil, daß ein solcher Beschluß nicht beschwerdefähig ist. Daß heißt, daß die swb keine Möglichkeit hat, solch einen Beschluß in einer Beschwerdeinstanz zu kippen.
Wer ebenfalls mit dem Gedanken spielt, kann sich gerne an mich wenden.
Reinhold
Orbation@t-online.de
Cremer:
@Reinhold,
bei uns das gleiche.
Die SW KH haben am 16.8.06 quasi neue Vertragsklauseln den Kunden "untergeschoben"
siehe Thread Stadtwerke Kreuznach
Stadtwerke Kreuznach
Im Oktober haben die SW daraufhin komplett neue Verträge, beginmnend ab dem 1.1.2007, vorgelegt. Ich prüfe zur zeit, ob für meine beiden Verträge vertragsmäßig fristgerecht gekündigt wurde.
Ich hatte den Kündigungen bereits widersprochen, ebenfalls mehrere Mitglieder unserer BI.
Ich stehe allerdings auf dem Standpunkt, dass ab dem 1.1.2007 ein vertragsloser Zustand herrscht und damit keine Verpüflichtung zur Zahlung von Abschlägen besteht.
Das soll ein Gericht klären. Da die SW zur Weiterbelieferung verpflichtet sind, sind diese nun dran den nächsten Zug zu tun.
Ich sage "Schach" 8)
RR-E-ft:
Neues aus Bremen:
http://www.taz.de/pt/2006/11/18/a0374.1/text
@Cremer
Wenn der andere am Zug ist, steht er deshalb noch lange nicht im Schach.
Vorsicht vor Rochade und Gambit. :wink:
Überrascht darf man sein, wenn die Stadtwerke "Mau Mau" antworten.
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