Energiepreis-Protest > swb

Stadtwerke Bremen SWB

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uwes:
Siehe hier:
http://www.bigaspreis-bremen.de

RR-E-ft:
@uwes

Waren denn die Massenkündigungen überhaupt formwirksam oder wurde etwa massenhaft Makulatur zur Post aufgegeben:

Kündigung des Versorgers: Schnelle Reaktion des Kunden


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

dg9bju:
@RR-E-ft

somit sind die kündigungen also unwirksam da diese nicht eigenhändig
unterschrieben sind , sondern gescannte unterschriften sind
und nun??

mfg andre

uwes:

--- Zitat von: \"RR-E-ft\" ---Waren denn die Massenkündigungen überhaupt formwirksam oder wurde etwa massenhaft Makulatur zur Post aufgegeben:

--- Ende Zitat ---


Hier in Bremen herrscht wohl etwas Konfusion.
Die swb hat den über 140000 Haushalten mit standardisierten Schreiben ohne individuelle Unterschriften außerordentliche Kündigungen der alten (Sonder-)verträge zugestellt.

Alle Altverträge enthalten allerdings Laufzeit und Kündigungsregelungen mit z.T. Kündigungsfristen von 1 Jahr. Festzustellen ist, dass viele Kunden nur Verträge aus den 70er Jahren wirklich unterzeichnet hatten und neuere Vertragsbedingungen von der swb zwar angewandt wurden, hierfür jedoch häufig keine Unterschriften der Kunden vorlagen.

Die Verbraucherzentrale hat allen Kunden der swb geraten, die neuen Verträge zu akzeptieren und darüberhinaus den neuerlichen Preiserhöhungen erneut zu widersprechen, weil der ursprüngliche Widerspruch nur für die alten Verträge gelten würde.
http://www.verbraucherzentrale-bremen.de/themen/energie/faq-gas-swb.html

Das ist natürlich alles völlig falsch und entbehrt nicht einer etwas riskanten Einschätzung der Rechtslage. Ich hatte dies in diesem Thread bereits einmal erwähnt.

Aber die Bremer Gaskunden glauben tatsächlich, dass dieses Vorgehen so in Ordnung ist, so dass sich das finanzielle Risiko der swb mit jedem eintreffenden Neuvertrag deutlich reduziert.

Es sei ihr als bremisches Unternehmen zu gönnen, aber die Tatsache, dass den nicht unterzeichnenden Kunden die Einstufung in einen teureren Tarif angedroht wird, lässt die Verbraucherzentrale, die jetzt die neue Anpassungsklausel lieber bekämpft, aber leider unberührt.

M.E. hätte sich eine juristische Auseinandersetzung mit dieser Drohung viel mehr angeboten. Tarifkunden mit ansonsten gleichen Bedingungen und gleichen Abnahmemengen schlechter zu behandeln, weil sie einen Vertrag mit dem vorgegebenen Inhalt nicht unterzeichnen, verstößt wohl gegen die Vorschrift des § 19 GWB. Ein anzuerkennender sachlicher Grund ist nicht erkennbar.

Ich denke nach wie vor, die Verbraucherzentrale hat den Bremern einen falschen Rat erteilt.

markusl:

--- Zitat ---Hier in Bremen herrscht wohl etwas Konfusion.
--- Ende Zitat ---
...wohl war. :?

Hallo liebe Mitstreiter,

auch ich habe den Preiserhöhungen der swb mehrmals widersprochen, den Abschlag gekürzt, den neuen Vretrag nicht unterschrieben (man rief mich deswegen sogar mal am WE auf einem Samstag an und versuchte mich zu belatschern, ihn doch zu unterschreiben wg. des günstigeren Tarifs gegenüber der Grundversorgung) und habe sogar der außerordentlichen Kündigung seitens der swb widersprochen. Begründung für mich war vor allem mein bestehender Gassondervertrag vom 15.01.02 in dem unter § 4 Abs. 2 die Vertragsdauer und Kündigt geregelt ist. Dort steht:

--- Zitat ---Wird er von einem Vertragspartner nicht drei Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt, verlängert er sich jeweils um ein Jahr.
--- Ende Zitat ---

Mein Empfinden sagt mir, der frühestmögliche Zeitpunkt wäre dann der 15.01.2007 gewesen, aber nicht eine vorzeitige Kündigung zum 30.09.2006. Ich bekam natürlich umgehend Post, in der man mir meinen Widerspruch bestätigte. Die außerordentlich Kündigung meines Erdgasliefervertrages aber mit der Aussage begründet:
--- Zitat ---Ihren bisherigen Vetrag haben wir zum 30.09.2006 gekündigt, weil sowohl das neue Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und die danach erlassenen Rechtsverordnungen als auch die im Rahmen der Energiepreisdiskussion entstandenen Unsicherheiten über die Wirksamkeit bisher üblicher Regelungen eine Umgestaltung unserer Standardverträge im haushaltskundenbereich erforderlich machen.

Für die Einführung der Neuverträge haben wir den Beginn des neuen Gaswirtschaftsjahres zum 1.10.2006 gewählt, weil zu diesem Zeitpunkt die Öffnung der Erdgasnetze für Wettbewerber erfolgt und ein Anbieterwechsel auch durch Privatkunden möglich wird.
--- Ende Zitat ---

Besonders beim Lesen des letzten Absatzes vernahm ich ein leises "Hohoho" in meinen Ohren zu hören. Nunja, wenn ich tatsächlich wechseln könnte, wie die swb so schön darstellt, dann wär ich von der swb schon längst weg (wie beim Strom)!

Jetzt stelle ich mir natürlich die Frage, ob diese Begründung eine außerordentliche Kündigung überhaupt rechtfertigt, da ich weder zu einem anderen Anbieter wechseln kann noch die swb den Zeitpunkt (wieder einmal) beliebig gewählt hat. Leider bin ich, was die rechtliche Seite anbelangt nicht ausreichend bewandert, um zu wissen was jetzt zu tun ist. Zumal ich heute wieder ein Schreiben von der swb erhielt, in dem mir einfach eine Vetragsänderung mitgeteilt wird:
--- Zitat ---Sehr geehrter Herr ...,

wir bestätigen Ihnen folgenden Tarif- bzw. Vetragsabschluss:

Folgender Vertrag wurde ab 01.10.2006 geändert:
Erdgas Vertrag 67xxxx
  swb Erdgas basis
...
Bitte prüfen Sie die o.g. Angaben und teilen Sie uns Abweichungen innerhalb von vier Wochen mit.
--- Ende Zitat ---

Komisch, ich kann mich gar nicht daran erinnern, jemals bei der swb einen Tarifwechsel noch einen neuen Vetragsabschluss beantragt bzw. getätigt zu haben. :(

Wie reagiere ich nun am besten? Rechtschutzzusage bei der ARAG einholen und einen Anwalt suchen, doch wer kennt sich mit sowas überhaupt aus.

Ich erhoffe mir, in diesem Forum ebenfalls "Leidensgenossen" zu finden, die den nächsten Schritt evtl. schon getan haben und Ihre Situation bzw. den Fortgang schildern und man sich darüber austauscht. Denn das nächste Dilemma steht ja auch schon vor der Tür: Die Abrechnung, Kürzung und Verrechnung mit den Folgeabschlägen. Wobei ich hier absolut nicht weiß, an welchen Vetrag bzw. Preis ich denn nun gebunden bin und für mich ausschlaggebend ist.

LG
markusl

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