Energiebezug > Gas (Allgemein)
Mehr als doppelt so hoher Gasverbrauch
Sonnenblume:
Hallo Herr Cremer,
wir wohnen in einem 11 Familienhaus. Dieses Haus ist ein Niedrigenergiehaus. Die Firma Techem liest die Zählerstände ab und erstellt die Rechnung für die Heiz- und Wasserkosten. Der Gasverbrauch für die Heizung wird über einen Wärmemengenzähler in unserer Wohnung abgelesen. Im November 2005 wurde dieser Zähler ausgetauscht und ich habe leider nicht vor dem Austausch den Zählerstand abgelesen.
Laut der Rechnung von Techem haben wir
2005 von Jan. bis Nov. 8703 kWh (Austausch des Zählers), und von Nov. bis Jan 06 (Zählerstand wurde erst Mitte Januar abgelesen) 2559 kWh verbraucht. Ergibt zusammen 11.262 kWh.
Im Jahr 2004 haben wir nur 5182 kWh verbraucht.
Muss ich nun gegen die Abrechnung Widerspruch einlegen? Wie kann ich nachweisen, dass da ein Ablesefehler vorliegen muss?
Gruß
Sonnenblume
biene:
@ Sonnenblume
auch ich bin Laie -
aber wenn Du das Problem so beschreibst - würde ich vorsorglich Widerspruch machen - vielleicht könnte es ja auch von der Ablesefirma ein \"Lesefehler\" gewesen sein? - dann könnte man doch zumindest versuchen - dass sie evtl. das Gegenteil beweisen müssen?
Vielleicht haben wir jemand vom Fach unter uns??
Gruß Biene
Cremer:
@Sonnenblume,
ich stelle fest, das Ihr nicht direkt Gas bezieht, sodern \"Wärme\" und \"Warmnwasser\" über Wärmemesseinrichtugnen.
Ich würde hier umgehend Widerspruch gegen die Abrechnung einlegen, da beweisbar ist, dass hier ausgerechnet aufgrund eines Zählerwechsels der doppelte Verbrauch zu verzeichnen war.
Machen Sie ggf. eine Energiebilanz mit Hilfe der Gradtagzahlen. Diese geben die prozentualen Verhältnisse (Verbrauch) wieder.
Ich würde zunächst \"friedlich\" mit Techem sprechen.
Ich würde da auch weitergehen, Anwalt einschalten.
terminator3:
@sonnenblume:
Jo, wie Cremer auch schon gesagt hat. Klarer Ablesefehler. Warum ?
Weil Ihr nur ca. 2600 kWh in der kältesten Jahreszeit verbraucht habt.
Es ist fast unmöglich (es sei denn die Termostaten sind defekt) in der wärmeren Jahreszeit das 3- fache nochmal zu verbrauchen.
Im übrigen ist nur noch Februar/März als besonders kalter Monat anzusehen.
Widerspruch einleiten. Man sieht das alleine an dem Verbrauch der letzten Jahre. Im übrigen widerspricht dieses ganz kalr den Angaben eines Niedrigenergiehauses. Das sind zu viele Argumente dagegen.
Viel Glück !
Gruss T3
@Cremer: Ihre Argumentation versteh ich nicht..Warum soll ausgerechnet der neue Zähler einen höheren Verbrauch herbeizaubern. Es sei denn dieser ist nachweislich nicht richtig geeicht und das wäre das letzte Argument, wobei hier die Eichbehörden einzuschalten sind.
Cremer:
@terminator3,
wenn der Zähler nicht auf \"Null\" stand sondern einen Anfangszählerstand, der nicht berücksichtigt wurde. Hat der Installateur ggf, vergessen zu notieren und die in der Rechnungsabteilung gehen von \"null,null\" aus
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