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Yello und widerspruch und deren Widerspruch: Was ist richtig

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VIPP-Blitz:
Hallo,
ich bin nun seit einem Jahr Kunde bei Yello. Mit Schreiben vom 2.Februar kam das Schreiben mit der Preisanpassung. Darauf habe ich mit dem Formbrief widersprochen.
Das 1.Schreiben hätten Sie nicht erhalten, also hab ich es Yello nochmal hingeschickt, diesmal per Einschreiben (ja, auch mir passieren solche Fehler).

Hier die Antwort von Yello:

Ihr Widerspruch zur Preisanpassung

7. März 2006

Guten Tag

ich bedanke mich für Ihr Schreiben vom 1. März 2006.

Ich kann Ihren Unmut bezüglich unserer Preisanpassung verstehen. Leider sind in der Vergangenheit unter anderem die Strombeschaffungskosten sowie auch die Belastungen für erneuerbare Energien gestiegen. Aufgrund dessen müssen wir zum 1. April 2006 unseren Preis entsprechend anpassen.

Sie beziehen sich in Ihrem Schreiben auf §315 BGB sowie auf die Rechtsprechung der Billigkeitskontrolle und der Nachweispflicht der Kalkulationsgrundlage.

Yello ist ein Unternehmen im Wettbewerb, das bei Preisanpassungen strenge Anforderungen erfüllt: So informieren wir unsere Kunden immer 8 Wochen vor der Preisanpassung. Außerdem gilt bei Preisanpassungen ein Sonderkündigungsrecht mit dem unsere Kunden flexibel sind.


Deshalb ist der §315 auf Yello nicht anwendbar, womit unser Schreiben vom 2. Februar 2006 seine Gültigkeit hat.

Auch die Verbraucherzentrale Hessen weist ausdrücklich darauf hin:
\"Wenn beim bisherigen und einem neuen Versorger ein so genanntes Sondervertragsmodell abgeschlossen wurde, in dem eine Regelung über die Preisanpassung getroffen wurde mit gleichzeitigem Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhungen, ist der Weg über §315 nicht möglich. \"

Auch in den zwischen uns vereinbarten AGB heißt es, dass Yello nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit jederzeit berechtigt ist, die Preise an den dann gegenüber Neukunden geforderten Entgelt anzupassen.

Deshalb bitte ich Sie um Verständnis, dass wir Ihren Widerspruch nicht akzeptieren können.

Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne unter der Rufnummer 0721….


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Nun, für ein Jahr hatte Yello den Preis garantiert.

Meine Antwort darauf war:
... Selbstverständlich können Sie die Preise erhöhen. Wenn diese der Billigkeit entsprechen und Sie dies nachweisen.
Ansonsten hab ich darauf verwiesen, daß sie von weiteren Schreiben absehen möchten und bei Bedarf den Rechtsweg beschreiten mögen.


Aber was ist nun richtig? Hat Yello Recht?

Sicher werd ich mit der Kündigung rechnen können, aber das ist erstmal egal.

Nette Grüße vom

VIPP-BLITZ

RR-E-ft:
Siehe hier:

http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=2660

http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=2753

Nach dem Urteil des LG Potsdam, RdE 2004, 304 findet § 315 BGB auch auf einseitige Preisänderungen in Sonderverträgen Anwendung.

Cremer:
@VIPP-Blitz,

Wenn Sie bei Ihrer Standhaftigkeit bleiben da kann ich nur raten,
wird schlimmstenfall  Yello Sie aus dem Vertrag entlassen.

Sie werden dann automatisch vomörtlichen Netzanbieter versorgt.

Dort legen Sie ebenfalls umgehend nach Eingang der Anmeldung Widerspruch ein und akzeptieren nur die Preise vom Dezember 2004.

VIPP-Blitz:
Hallo,
Danke für die Antworten!

Hallo Cremer,
woher erfahr ich denn den Preis für enviaM aus dem Jahr 2004/Dezember? Und gibt es dafür ein gesondertes Schreiben?

Gruß
VIPP-Blitz

windkraft:
ist ja  wohl kaum möglich, wo doch die Einspeisevergütungen pro Jahr um 5 % abnehmen.

Sicherlich hat die Anzahl der Einspeiser zugenommen und möchte die teuren Anlagen (Photovoltaik) vom EVU im Laufe der Zeit bezahlt bekommen, was ja auch verständlich ist!

Allerdings sollten die EVU\'s einmal gegenrechen, wieviel sie selbst an Kapital hätten einbringen müssen, um die mittlerweile installierte MW-Kapazität an erneuerbaren Energien ans Netz zu bringen!!!

Das eingesparte Geld, vom Finanzexperten gut angelegt, bringt ja wohl mehr Rendite ( und Kreditwürdigkeit), als wenn sie selbst hätten investieren müssen!!

Naja, dafür werden dann die Strommasten auch nicht richtig instand gehalten  :lol: . Die Dividendenausschüttungen an die Anleger sind halt wichtiger! (ich sollte nicht immer so ironisch werden  :wink: )

Allmählich sehe ich im Strommarkt Parallelen zu unserem Gesundheitswesen: nur wer sich selbst hilft, dem wird geholfen!!

Den EVU\'s kann man am meisten damit weh tun, indem man sich von ihnen unabhängig macht uns bei ihnen nichts mehr abnimmt. Das Jammern um die Energiekostenerhöhungen wird wohl letztendlich nicht zum Erfolg führen, da ja der Staat, also wir, ja auch kräftig an jeder Erhöhung mitverdienen. Wenn das nicht so wäre, dann wären auch schon  Alkohol und Tabak vom Markt verschwunden!

Grüße

windkraft

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