In der aktuellen ZfK Heft 3/2006 auf Seite 1 unter der Überschrift \"Schwieriger Streit vor Gericht\" wird ausgeführt, dass E.ON Ruhrgas sich gegen die Verfügung des Bundeskartellamtes wehrt.
Man wolle die \"Vertriebspartnerschaften\" mit den Stadtwerken fortsetzen.
Andere sprechen in diesem Zusammenhang von einer \"Ruhrgas- Fessel\".
\"Und was macht E.ON Ruhrgas, wenn Verteiler Erdgas von Dritten beziehen? Nun, dann werde man prüfen, ob man Endkunden direkt ansprechen solle. Auf die Frage, ob E.on Ruhrgas sich jetzt direkt auch noch um Haushaltskunden bemühen würde, verwies Dr. Pfingsten auf die Strukturen, die man dafür im E.on- Konzern mit den Regionalgesellschaften habe. Aber er betont: \"Wir stehen zur Vertriebspartnerschaft.\" (ZfK 3/2006, S. 2)
In dem Beitrag wird das E.on Ruhrgas - Vorstandsmitglied mit der Aussage zitiert, das Unternehmen habe keine marktbeherrschende Stellung, was komisch anmuten muss:
\"Man sei groß, aber nicht marktbeherrschend.\"Eine solche
marktbeherrschende Stellung wird auch von E.on- Chef Dr. Bernotat nicht in Abrede gestellt, allein das missbräuchliche Ausnutzen der selben....
Die Kernaussage:
Weiterverteiler, die weiter Kunden der E.on Ruhrgas bleiben, haben mit keinem Wettbewerb des Unternehmens um Endkunden zu rechnen.
Anders hingegen Verteiler, die sich anderen Vorlieferanten zuwenden.
Diesen wird wohl unverhohlen in Aussicht gestellt, in diesem Fall einen
fairen Wettbewerb zu führen, in dem man an die Endkunden herantritt.
Wettbewerb als Drohkulisse.
Von einer solchen Exempel statuierenden Praxis berichtete unter anderem bereits die Aachener Stawag.
http://www.stawag.de/presse/pressearchiv/Austritt_BGW.htmlhttp://www.trianel.com/trianel_cms/Trianel+D_deutsch/Presse/Ver%C3%B6ffentlichungen/01.12.2003.htmVon \"
Bestrafungsaktionen\" sei in der Branche in diesem Zusammenhang die Rede:
http://www.sw-waldkirch.de/sw_htm/sw_news/290905_02.htmlWie immer man es wendet:
Die \"Vertriebspartnerschaften\" bewirken die Abwesenheit von Wettbewerb.
Diese stellen sich deshalb wohl nicht viel anders dar, als stillschweigende Demarkationen, obschon solche kartellrechtlich verboten sind.
Kunden, die man mit Drohungen bei der Stange halten muss, können wohl dauerhaft auch keine zufriedenen Kunden sein.