Die ESTW sind dazu übergegangen, unter Berufung auf LG Heilbronn, AG Grevenbroich, AG Oldenburg, AG Goslar und unter dem schon mehrfach hier erwähnten Hinweis auf marktübliche Preise und der \"nachgewiesenen\" lediglichen Weitergabe der Bezugskosten Ihren Einsprüchlern Termin-Mahnungen zu versenden, die eine Androhung der Vertragskündigung beeinhalten.
Hiermit soll der §315 ausgehebelt werden!
Habe den detailierten Sachverhalt an den BEV /die kartellbehörde weitergeleitet
Be prepared.
Gruß,
Menace :evil: [/u][/b]