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Autor Thema: Häufung von Klagen der Versorger auf Zahlung?  (Gelesen 3583 mal)

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Offline Schöfthaler

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Häufung von Klagen der Versorger auf Zahlung?
« am: 05. März 2006, 20:18:06 »
Wieviele Klagen von Gasversorgern (Stadtwerken o.ä.) gegen widersprechende Endkunden gibt es eigentlich mittlerweile? Mir ist bisher nur ein einziger Fall bekannt:
http://www.energieverbraucher.de/pre_cat_2-id_600-subid_1700__.html
also die Sammelklage in Dortmund gegen 19 Verbraucher, deren erste Verhandlung vor dem Landgericht am 6.4.06 stattfinden wird.

Andererseits meldet der Bund der Energieverbraucher
http://www.energieverbraucher.de/index.php?pre_cat_open=2&id=600&subid=1741&content_news_detail=4892&back_cont_id=1741
Zitat
Es häufen sich die Fälle, in denen Versorger auf Zahlung des vollen Preises bei Gericht klagen.


Welche weiteren Klagen der Versorger sind bereits bekannt? Welche Prozesskostenhilfe wurde ggf. beim Prozesskostenfonds bereits konkret angefragt?
Eigentlich würden wir es doch gerne sehen, wenn die Stadtwerke endlich Klagen einreichen und das Thema der Billigkeit gerichtlich geklärt wird, oder? Dann würden die Klagen der Verbraucher gegen die Versorger endlich hinfällig, deren Erfolgsaussichten aus meiner Sicht doch zumindest geringer sind.
E.R.N.A. - Energie-Rebellen Neckar-Alb
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Offline RR-E-ft

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Häufung von Klagen der Versorger auf Zahlung?
« Antwort #1 am: 06. März 2006, 14:54:15 »
@Schöfthaler

Eine solche Frage hatten Sie doch bereits einmal ins Forum eingestellt und diese wurde auch beantwortet:

Erdgas Mark Brandenburg (EMB)

Durch Klagen der Versorger werden die laufenden Sammelklagen keinesfalls hinfällig. Möglicherweise haben Sie diesbezüglich etwas falsch verstanden.

Für Sie persönlich ist es vollkommen ohne Belang, wieviele Klagen bereits - irgendwo in der Republik- anhängig sind.

Entscheidend ist lediglich, ob Sie bereits an einer gerichtlichen Auseinandersetzung beteiligt sind, als Kläger oder Beklagter.

Das Gericht hat - wenn es dazu kommt - konkret Ihren Fall zu entscheiden. Der Ausgang hängt auch davon ab, wie gut Sie selbst im Fall der Fälle den eigenen Prozess führen.



Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline Schöfthaler

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Häufung von Klagen der Versorger auf Zahlung?
« Antwort #2 am: 06. März 2006, 21:14:08 »
Mir wird konkret von meinem Stadtwerk eine Klage angedroht. Vermutlich fällt das unter die Kategorie \"Säbelrasseln\". Mich interessiert aber sehr wohl, wieviele Klagen es bereits von Stadtwerken gibt - und natürlich der Verlauf dieser Gerichtsverfahren. Ist dies nicht nachvollziehbar? Warum stellen Sie den Sinn meiner Frage hier in Frage? Bin ich hier der einzige Interessent dafür im Forum? Und weil ich vermute, dass sich viele der Forumsteilnehmer dafür interessieren, habe ich die Frage in einem neuen Thread mit entsprechendem Titel nochmal gestellt. Wen\'s nicht interessiert, kann diesen Thread ja einfach überspringen ...

Natürlich wird jeweils über den Einzelfall entschieden und es hängt der Erfolg von der jeweiligen Verteidigungsstrategie ab. Dennoch sagt die Gesamtheit der geführten Verfahren unter Umständen etwas darüber aus, wie die Erfolgsaussichten sind und vor allem welche Verhaltens- und Verteidigungsstrategie ein Gericht möglicherweise am ehesten überzeugt. Und in Antworten an den eigenen Versorger macht sich ein Verweis auf solche Urteile, Verfahren, Verläufe sicherlich auch nicht schlecht.

Die bisherigen Klagen der Verbraucher waren leider nicht so von Erfolg gekrönt, wie ich das erhofft hätte. Das können Sie drehen und wenden wie Sie wollen. Zwar werden in Einzelaspekten wichtige Sachverhalte, für die wir kämpfen, durch die Gerichte anerkannt (z.B. LG Heilbronn: §315 ist sehr wohl relevant; wir Verbraucher dürfen strittige Beträge bis zu einer gerichtlichen Billigkeitsprüfung zurückbehalten; eine Versorgungssperre ist nicht zulässig, etc.), andererseits werden gewisse Argumente jedoch enttäuschenderweise offenbar auch zurückgewiesen (z.B. LG Heilbronn: die Unbilligkeit kann nicht aus der wettbewerbsbehindernden und unzeitgemäßen Ölpreisbindung heraus unterstellt werden; die Weitergabe der eigenen Bezugspreisanpassungen darf als billige Preiserhöhung an die Endkunden weitergegeben werden; das Urteil gegen den Kläger kann gefällt werden, ohne die Billigkeit des Gesamtpreises durch Kalkulationsoffenlegung zu überprüfen, etc.).

Ergo:
1.) Wer also etwas von Klagen der Versorger gegen Endverbraucher weiß, soll davon einfach hier als Antwort berichten, ok?
2.) Was halten Sie, Herr Fricke, von einer direkten Provokation von Klagen, indem wir den Versorgern die Klage explizit nahelegen und sie dazu auffordern? Ist das hilfreich oder könnte das auch kontraproduktiv sein?
E.R.N.A. - Energie-Rebellen Neckar-Alb
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Offline RR-E-ft

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Häufung von Klagen der Versorger auf Zahlung?
« Antwort #3 am: 07. März 2006, 10:59:14 »
@Schöfthaler

Zu den bisher bekannten Verfahren gibt es nichts Neues.

Bei einer Zahlungsklage des Versorgers ist die prozessuale Situation eine andere als bei Klagen der Verbraucher auf Feststellung, ohne dass ich das hier im Detail darstellen möchte.

Warum sollte man seinen Versorger provozieren?

Das hat auch wenig Aussicht auf Erfolg:

Ich habe es selbst erlebt, dass die Sprecherin der Paderborner Inititiative bereits am 21.01.2005 vor ca. 600 Leuten, laufenden Fernsehkameras und Pressevertretern den Vorstandsvorsitzenden der E.ON WW aufforderte, sie wolle endlich verklagt werden, damit man das ausfechten könne:

http://www.gaspreise-runter-owl.de/Presse/wv240105.htm

Verklagt ist sie wohl bis heute nicht....

Selbst ganz andere \"Provokationen\", welche viele in der Branche rot sehen lassen müssten, führen bisher nicht zu Klagen.

Der Versorger kann doch selbst entscheiden, ob er mit dem zufrieden sein will, was Sie ihm zugestehen oder ob er eine gerichtliche Auseinandersetzung mit Ihnen sucht.

Ersichtlich wird die Auseinandersetzung bisher nur in seltenen Fällen von den Versorgern gesucht, was sehr verschiedene Gründe haben mag.



Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
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Offline Cremer

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Häufung von Klagen der Versorger auf Zahlung?
« Antwort #4 am: 07. März 2006, 11:12:56 »
@Schöfthaler,

auch mir hat der Geschäftsführer der SW KH in der Livesendung am 23.11.05 angedroht klagen zu wollen, allerdings erst wenn 600 € überschritten werden, weil dann Revision möglich sei.

So gehts bei den Anderen wahrscheinlich auch.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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