Mir wird konkret von meinem Stadtwerk eine Klage angedroht. Vermutlich fällt das unter die Kategorie \"Säbelrasseln\". Mich interessiert aber sehr wohl, wieviele Klagen es bereits von Stadtwerken gibt - und natürlich der Verlauf dieser Gerichtsverfahren. Ist dies nicht nachvollziehbar? Warum stellen Sie den Sinn meiner Frage hier in Frage? Bin ich hier der einzige Interessent dafür im Forum? Und weil ich vermute, dass sich viele der Forumsteilnehmer dafür interessieren, habe ich die Frage in einem neuen Thread mit entsprechendem Titel nochmal gestellt. Wen\'s nicht interessiert, kann diesen Thread ja einfach überspringen ...
Natürlich wird jeweils über den Einzelfall entschieden und es hängt der Erfolg von der jeweiligen Verteidigungsstrategie ab. Dennoch sagt die Gesamtheit der geführten Verfahren unter Umständen etwas darüber aus, wie die Erfolgsaussichten sind und vor allem welche Verhaltens- und Verteidigungsstrategie ein Gericht möglicherweise am ehesten überzeugt. Und in Antworten an den eigenen Versorger macht sich ein Verweis auf solche Urteile, Verfahren, Verläufe sicherlich auch nicht schlecht.
Die bisherigen Klagen der Verbraucher waren leider nicht so von Erfolg gekrönt, wie ich das erhofft hätte. Das können Sie drehen und wenden wie Sie wollen. Zwar werden in Einzelaspekten wichtige Sachverhalte, für die wir kämpfen, durch die Gerichte anerkannt (z.B. LG Heilbronn: §315 ist sehr wohl relevant; wir Verbraucher dürfen strittige Beträge bis zu einer gerichtlichen Billigkeitsprüfung zurückbehalten; eine Versorgungssperre ist nicht zulässig, etc.), andererseits werden gewisse Argumente jedoch enttäuschenderweise offenbar auch zurückgewiesen (z.B. LG Heilbronn: die Unbilligkeit kann nicht aus der wettbewerbsbehindernden und unzeitgemäßen Ölpreisbindung heraus unterstellt werden; die Weitergabe der eigenen Bezugspreisanpassungen darf als billige Preiserhöhung an die Endkunden weitergegeben werden; das Urteil gegen den Kläger kann gefällt werden, ohne die Billigkeit des Gesamtpreises durch Kalkulationsoffenlegung zu überprüfen, etc.).
Ergo:
1.) Wer also etwas von Klagen der Versorger gegen Endverbraucher weiß, soll davon einfach hier als Antwort berichten, ok?
2.) Was halten Sie, Herr Fricke, von einer direkten Provokation von Klagen, indem wir den Versorgern die Klage explizit nahelegen und sie dazu auffordern? Ist das hilfreich oder könnte das auch kontraproduktiv sein?