Energiepreis-Protest > EVI Hildesheim

Wenn der Versorger nur Einkaufspreissteigerungen weitergibt?

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Wusel:
hmm... ich habe zu meinen Problemen drei unterschiedliche Fragen gestellt, die meines Erachtens richtig eingeordnet sind. Nur eine Frage hat Grundsatzcharakter, nämlich diese.
Eine andere Frage war die zu den vorgelegten Zahlen (= versorgerspezifisches Thema), die dritte Frage war die zur richtigen Formulierung des Widerspruchs (= eiliges aktuelles Thema).

Ich dachte, dass es so übersichtlicher sei.  :oops:

Gruß
Wusel

DieAdmin:
Hallo Wusel,

dich scheint ja wirklich sehr und lange die Frage zu beschäftigen, ob und wie sich dein Energieversorger gegen den Vorlieferanten zur Wehr setzen sollte.

Dazu hatte nämlich schon mal Herr Fricke sich geäußert, allerdings ist das ne Weile her: Frage zu Preisen der Zwischenhändler, Gasversorger etc.

Wusel:
ja ich hatte die Hoffnung, dass sich in der Zwischenzeit diesbezüglich was verändert hätte - aber leider Fehlanzeige.
Wenn der örtliche Versorger nur die völlig überzogenen Preiserhöhungen des Vorlieferanten 1:1 weiter gegeben hat, hat der Endkunde scheinbar immer noch KEINERLEI Möglichkeiten, sich zu wehren.

Dies ganze sicherlich sehr trickreich vom Vorlieferanten, selber die Preise unbillig in den Himmel zu treiben, um dann über die örtlichen Versorger, an die er selbst (!) beteiligt ist, diese Steigerungen nur 1:1 weiterzugeben.

Der Endkunde KANN folglich nichts machen und der örtliche Versorger  wird mit Sicherheit niemals gegen den Vorlieferanten (der an dem örtlichen Versorger ja beteiligt ist) vorgehen.
Super  :x

Gruß
Wusel

Graf Koks:
@wusel:


Es kommt nicht auf die Frage der Weitergabe von Kosten an. Maßstab der Billigkeitsprüfung i.S.d. § 315 BGB ist immer der Gesamtpreis. Denn aufgrund von Kompensationseffekten trägt eine Prüfung allein der Erhöhungsmargen nicht; zudem besteht der dringende Verdacht, dass in der Vergangenheit erfolgte Senkungen des Ölpreises nicht an die Gaskunden weitergegeben wurden.   Es ist daher völlig irrelevant, ob im Einkauf Kostensteigerungen bestehen, zumal es beim besten Willen nicht angeht, dass die Kunden für die weitere Erfüllung von unwirksamen (vgl. Bundeskartellamt) Langfrist- Lieferverträgen finanziell geradestehen.

Gerade auf diesen Langfristverträgen beruht aber das exorbitant hohe Preisniveau in der BRD.


M.f.G. aus Berlin
der Graf

Schöfthaler:
@Graf Koks

Ja, so sehen wir das doch alle im Netz - aber offenbar können Gerichte (so das LG Heilbronn) zu anderen Schlüssen kommen: Dort wird die Gaspreiserhöhung ausdrücklich als billig erachtet und entschieden, nur weil der Versorger plausibel darlegen konnte, dass er nur die Bezugspreiserhöhungen weitergegeben hat.

Natürlich hoffen wir alle darauf, dass die Revision in diesem Heilbronner Fall diese Einschätzung wieder kassiert. Aber dennoch teile ich die Sorge von Wusel, dass uns die Gerichte hier etwas im Stich lassen könnten.

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