Energiepreis-Protest > EVI Hildesheim

Wenn der Versorger nur Einkaufspreissteigerungen weitergibt?

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Wusel:
Ich habe das Problem, dass mein Versorger offensichtlich nur die Einkaufspreissteigerungen weiter gegeben hat.
Dies wurde durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft auf Grundlagen der Verträge und der entsprechenden Gasbezugsrechnungen  bestätigt (Kopie der Bescheinigung liegt mir vor).

Aufgrund dieser Offenlegung soll ich nun zahlen (unter Berufung auf die Urteile Heilbronn und Goslar). Ich bin da noch ziemlich unschlüssig, da die Angaben sehr plausibel zu sein scheinen. Ich könnte zwar weiter verweigern, da die Billigkeit ja bekanntlich gerichtlich festgestellt werden muss. Aber das ist hier nicht die Frage, sondern es würde mich folgender grundsätzliche Sachverhalt interessieren:

Gesetzt den Fall, die Angaben stimmen (ich finde sie recht einleuchtend), dann muss ich zahlen.
Dann könnte nur noch eine Unbilligkeit der Preise des Vorlieferanten (EON Avacon) bestehen - aber ich habe nur mit der EVI einen Vertrag und kann dagegen nichts tun!!!

Und ich habe den Eindruck, dass viele kleine örtliche Versorger TATSÄCHLICH nur in etwa die Preiserhöhungen des Vorlieferanten weitergeben. Und der tatsächliche \"Übeltäter\" ist in Wahrheit der Vorlieferant (bei mir z.B. EON-Avacon)?!?

WAS DANN ???
Dann ist doch allen Endkunden dieser örtlichen Versorger die Hände gebunden - denn gegen die Unbilligkeit der Vorlieferantenpreise kann man ja nichts tun.

Oder??

Gruß
Wusel

DieAdmin:
Hallo Wusel,

wenn du das Gefühl hast, das \"deine\" EVI nur die ihr vorgegebenen Preise gibt, warum wehrt sie sich nicht gegenüber ihren Vorlieferanten? Soweit ich hier im Forum gelesen hab, kann auch sie die Preise für unbillig erklären und vom Vorlieferanten entsprechende Nachweise fordern!!

Das sie das nicht tut, zeigt doch, auf welcher Seite sie steht.

Ach übrigens, mein Vertragspartner ist auch eine EVI. Allerdings hat diese EON-Zweigstelle ihren Sitz in Waltershausen

Gruß aus Thüringen

Cremer:
@Wusel,

lesen Sie die Threads der vergangene Zeit, ebenso blätteren Sie auf den Seiten vom energienetz.de und erkundigen sich dort, insbesondere lesen Sie die Threads von RR-E-Ft

Wusel:
Natürlich könnte die EVI beim Vorlieferanten Unbilligkeitseinwände geltend machen. Aber das kann ich doch nicht einfordern. DAS ist das Problem! Die EVI wird mich immer auf ihre Verträge mit dem Vorlieferanten verweisen und das war´s dann.

Und solange die EVI nur Preiserhöhungen des Vorlieferanten weitergibt, muss ich zahlen.

Gruß
Wusel

hollmoor:
@Wusel

Nun bist mittlerweile in drei Themenbereichen vertreten,mit etwa den gleichen Fragen.Bleib mal in einem Themenblock!Vielleicht in \"Grundsatzfragen\"

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