Wir haben bezüglich der Gaspreiserhöhung zum 01.01.2006 das Musterschreiben zum Widerspruch gegen die Preiserhöhung an unseren Versorger Stadtwerke Ettlingen gesendet. Gleichzeitig wurde von uns die Einzugsermächtigung gekündigt und bisher monatlich eine Abschlagszahlung auf den Grundlagen von 2005 überwiesen.
Nun haben wir folgendes Schreiben erhalten:
Sehr geehrter Herr ..,
von der unabhängigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Eversheim-Stuible Treuhberater GmbH haben wir die veränderung unseres Gasbezugspreise und die Veränderung der Abgabepreise überprüfen lassen. Eine Kopie der Beschreinigung haben wir diesem Schreiben beigelegt. Daraus geht hervor, dass wir unsere gaspreise im Vergleich der beiden Quartale der Jahre 2005 und 2006 um brutto 0,81 Cent/kWh erhöht haben. Unsere gasbezugskosten sind im Vergleich beider Quartale um brutto 1,1564 Cent/kWh gestiegen.
Im Vergleich der beiden ersten Quartale 2004 und 2005 sind unsere Gasbezugspreise um brutto 0,50002 Cent/kWh gestiegen.
Im einzigen, uns bekannten, bisher in zweiter Instanz ergangenen Urteil des LG Heilbronn vom 19.01.2006 zu Gaspreiserhöhungen war die Preiserhöhung des dortigen Versorgers vom Gericht bestätigt worden, weil der Gaspreis lediglich im Rahmen der Bezugskostensteigerungen angehoben wurden.
Das LG Karlsruhe hat in einem aktuellen Urteil vom 03.02.2006 (AZ 1 C 262/04) unter anderem auch die Anwendbarkeit des § 315 BGB auf Gaspreisänderungen geprüft. Es wurde festgestellt, dass der Gaspreis weder unmittelbar noch entsprechend einer Billigungskontrolle nach §315 BGB unterworfen sind.
Wie bereits in der Presse bekannt gegeben, haben wir unsere Bezugskostensteigerungen im Laufe des Jahres 2005 zu gunsten unserer Kunden überhaupt nicht weitergegeben.
Das gegenwärtig von der Landeskartellbehörde, dem Wirtschaftsministerium Baden-Würrtemberg, eingeleitete Missbrauchsverfahren gegen einige versorger im Land richtet sich gegen solche mit besonders hohen Preisen.
Die Stadtwerke Ettlingen waren in der Gaspreistabelle des WDR, bis 31.12.2005 im dort dargestellten Preissegment für Baden-Würrtemberg billigster Anbieter.
Die Tabelle wurde zuletzt am 15.01.2006 aktualisiert. Auch nach unserer Preiserhöhung sind wir weiter unter den günstigsten Anbietern. Der derzeit erstplatzierte Versorger hat seine Preise nach Veröffentlichung dieser Tabelle erhöht. Auf der Internetseite
www.gaspreistabelle.de können Sie den Preisvergleich einsehen.
Im Wege einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit, möchten wir Sie bitten, Ihre bisherigen Einwendungen zu überdenken und zurück zu nehmen. Mit der Ihnen zur verfügung gestellten Bescheinigung haben wir belegt, dass unsere Preiserhöhung notwendig war, um unsere eigene Preissteigerung teilweise auszugleichen. Bitte teilen sie uns Ihre Entscheidung mit.
MfG
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soweit zum Brief.
Jetzt meine Fragen:
Sollen wir aufgrund dieser Angaben den Einspruch zurücknehmen?
Wenn nein, mit welcher Begründung ablehnen?
Vielen Dank für die Hilfe schom im voraus.
B. Haas