Hallo, nach meinem Einspruch gem. §315 BGB hat mein Energieversorger (EBW Bünde) im Antwortschreiben wie folgt reagiert.
Textpasage aus dem Schreiben:
Bzgl. unserer Preise können wir Ihnen weiterhin mitteilen, dass die Landeskartelbhörde des Landes NRW unsere Erdgaspreise im Jahr 2005 und 2006 geprüft hat. Die Preise sind nicht beanstandet worden. Anfang März wurde uns diesbezüglich von der Landeskartellbhörde schriftlich mitgeteilt, dass die Energie- und Wasservorsorgung Bünde GmbH außerhalb jeglichen Verdachts auf preismissbräuchliches Verhalten liegt. ... Aufgrund der o.g. Mitteilung der Landeskartellbehörde bitten wir Sie, die noch ausstehende Restforderung aus der Jahresendabrechnung 2006 in Höhe von .. zu begleichen. ...
Weiterhin haben wir wie vonIhnen gewünscht die Abschlagzahlung auf ingesamt .. gesenkt. Wir weisen jedoch darauf hin, dass wir druch die Senkung der Abschlagzahlung für 2007 Ihre Kürzung des Gaspreises nicht akzeptieren.....
Frage: Ich denke nicht, das die EWB mit diesem Schreibne Ihrer Verpflichtung gem §315 nachgekommen ist, oder evtl doch ?
Wie ist hier am besten zu reagieren ?