@hanspeter
Das Urteil des LG Heilbronn besagt, dass der Kunde Rechnungsbeträge kürzen darf, bis ihm gegenüber (vor Gericht) der Nachweis der Billigkeit erbracht wurde.
In der Revision ist das Urteil, weil es weiter Streit darüber gibt, ob das Gericht nicht den Gesamtpreis hätte prüfen müssen und nicht nur gestiegene Bezugskosten.
Das Urteil des LG Heilbronn ist nicht rechtskräftig und regelt zudem allein das Verhältnis zwischen dem Versorger HVG und Kollegen von Waldeyer- Hartz.
Auch wenn der BGH einmal darüber entscheiden wird, wird das schlussendliche Urteil nichts weiter regeln, als das Verhältnis zwischen diesen beiden Vertragspartnern.
Wenn Ihr Versorger also nicht die Heilbronner HVG ist und Sie zudem auch nicht der pensionierte Amtsrichter und Rechtsanwalt sind, so konnte sich durch das Urteil des LG Heilbronn zwischen Ihnen und Ihrem Versorger nichts \"erledigen\".
Insoweit mag Ihr Versorger ggf. verquerer \"Branchenkommunkation\" aufgesessen sein.
Von einer Entscheidung des BGH verspricht man sich zudem die Klärung angeblich noch weiter offener Rechtsfragen in diesem Zusammenhang.
Im übrigen leben Sie weiter Ihr normales Leben und ändern Sie deshalb Ihr Verhalten nicht.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt