Nachdem es bereits im letzten Jahr Stellungnahmen des BGW etwa in der FAZ am Sonntag gab, wonach keinem Gaspreisprotestler der Gashahn abgesperrt werden soll, soll der Jurist des Verbandes, Herr Kollege Wesche, in der letzten Woche in Bamberg vor Vertretern von Verbraucherverbänden nochmals ausgeführt haben:
1.
Der BGW empfiehlt seinen Mitgliedern, keine Versorgungseinstellungen anzudrohen, sondern allenfalls noch mit Mahnungen auf die Kunden einzuwirken.
2.
Der BGW empfiehlt seinen Mitgliedern weiter, vor Abschluss der laufenden Musterverfahren und der Klärung der grundsätzlichen Fragen keine weiteren Klagen bei den Gerichten anzubringen, also kein juristisches Scharmützel zu starten.
Hierzu soll es gar ein entsprechendes BGW- Mitgliederrundschreiben geben.
Der BGW kann jedoch von seinen Mitgliedsunternehmen keine absolute Gefolgschaft auf solche Empfehlungen einfordern (andernfalls handelte es sich wohl um ein unzulässiges Kartell).
In diesem Sinne sollten alle Kunden, die sich aktuell bedrängt fühlen, auf das Rundschreiben und die Empfehlungen des BGW verweisen.Möglicherweise können Anfragen dazu gerichtet werden an
wesche(at)bgw.de
Dorthin sollte man den eigenen Versorger verweisen.
http://www.bgw.de/bgw/organisation/zentralbereiche/rechtFreundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt