Energiebezug > Der Flüssiggas-Tank

Haus mit Flüssiggasbetrieb soll gekauft werden

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martwes:
Hallo,
wir beabsichtigen ein Haus mit Flüssiggastank zu kaufen. Wissen allerdings noch nicht, ob der unterirdische Tank dem Eigentümer gehört oder nicht. Sollte er dem Eigentümer gehören, sehen wir eigentlich keine Probleme mit der Flüssiggasgeschichte. Was aber, wenn der Tank gemietet ist?? Hier wurde ja soviel über die Machenschaften der Vertragslieferanten berichtet, da kriegt man ja Angst. Müssen wir den Vertrag dann übernehmen? Oder wird der Tank ausgebuddelt und abgeholt, wenn wir den Vertrag nicht übernehmen wollen. Trägt der jetzige Eigentümer dann die Kosten oder wir als neue Eigentümer?
Fragen über Fragen, wir bitten um eine schnelle Antwort auf die Fragen, damit wir hier keine folgenschweren Fehler begehen.
Vielen Dank.

heinbloed:
Mir fehlt die Erfahrung um Ihre Fragen im Detail beantworten zu koennen.
Aber ganz allgemein sollten Sie diese Details im Kaufvertrag klipp und klar klaeren.Es koennten sich auch andere Sachen im Haus oder auf dem Anwesen befinden welche nur geliehen/geleast sind bzw. welche noch nicht abbezahlt sind.
Was sagen die anderen Leser dazu?

martwes:
Danke für den ersten Beitrag.
Ich denke, wenn wir den Vertrag nicht übernehmen, müßte der Tank ja vom Betreiber zurückgenommen werden, da wir aber keinen Vertrag mit ihm unterschrieben haben, könnten doch eigentlich keine Kosten für die Demontage etc. auf uns zu kommen. Verantwortlich wäre der Vertragspartner, sprich jetziger Eigentümer!
Vielleicht weiß jemand kurzfristig Rat?
Danke Euch!

heinbloed:
Sie haben recht,der Vertragspartner ist fuer die Erfuellung des Vertrages
verantwortlich.Das Problem entsteht wenn er dies nicht tut.Dem Tankbesitzer steht sein Tank zu,zur Not kann er ihn mit Hilfe des Gerichtsvollziehers abholen.Das gibt auf jeden Fall Scherereien an denen Sie nicht Schuld sind, aber der Leidtragende sind Sie dann doch.Entweder Sie haben dann keine Heizung(ohne Tank) oder Sie stehen mit den Bauarbeiten da.Loch in der Erde,Zufahrt fuer den Kran,Loch im Zaun etc..
Kontaktieren Sie den jetzigen Eigentuemer und verlangen Sie den Kaufvertrag zur Uebergabe bei der Unterschrift des Kaufvertrages.Ziehen Sie einen Notar hinzu,falls der Vertrag oder andere Vereinbarungen nicht zur Verfuegung stehen kann dieser auch eine Sicherheitsleistung mit dem Verkaeufer vereinbaren,evtl.durch Zurueckhaltung einer gewissen Summe (auf einem Treuhaenderkonto) bis zur Klaerung.Viel Erfolg.

energienetz:
lesen Sie doch mal http://www.energieverbraucher.de/seite221.html da steht einiges dazu.

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