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Abschlagszahlung zu hoch?! Was können wir machen?

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Graf Koks:
@netuschil:

Kontrollieren Sie rechtzeitig vor dem Ende der Abrechnungsperiode noch einmal den aktuellen Verbrauch anhand des m3- Standes Ihres Zählers.

Soweit Sie gegen die Preiserhöhung die Einrede der Unbilligkeit nach § 315 BGB erhoben haben, wird der erhöhte Preis auch hinsichtlich der Abschläge nicht fällig. Soll Ihr Versorger also hinsichtlich seiner Erhöhung lecker leer ausgehen, müssen Sie rechtzeitig hochrechnen, welchen Endbetrag Sie bei Ansatz des Preisstands 09/2004 zu erwarten haben. Stellt sich bei der Jahresabrechnung heraus, dass Sie den auf die Preiserhöhung entfallenden Entgeltanteil geleistet haben, wird er auch beim Versorger bleiben.  Soweit Sie bereits eine Abrechnung aus der Vorperiode haben, werden Ihnen die dortigen Angaben zu Brennwert und Grundpreis hilfreich sein.  Nur Mut, gehen Sie davon aus, dass Ihr GVU die objektive Rechtslage sehr wohl kennt.  


M.f.G. aus Berlin
der Graf

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