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Autor Thema: Abschlagszahlung zu hoch?! Was können wir machen?  (Gelesen 9738 mal)

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Offline Netuschil

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Abschlagszahlung zu hoch?! Was können wir machen?
« am: 21. Februar 2006, 17:12:02 »
Hallo zusammen,

Im August 2005 haben wir neu gebaut (138 qm Wohnfläche).
Von August 2005 bis jetzt (ca. Ende Februar 2006) haben wir knapp 800 qm Gas verbraucht.

Wir sind bei WestEnergie und müssen JEDEN Monat 225 Euro Abschlag zahlen. Ist das nicht ein wenig viel?

WestEnergie: \"...Wir müssen erst einmal schauen, wie sich das bei Ihnen entwicklet...\"

Gut, der Winter ist (fast) um... sollen wir jetzt auch im Sommer diese hohen Summen zahlen?

Von welcher kWh Zahl gehen die aus? 50000?

In der Hoffnung auf baldige Antwort,
Tim

Offline hollmoor

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Abschlagszahlung zu hoch?! Was können wir machen?
« Antwort #1 am: 21. Februar 2006, 17:56:44 »
@netuschil
Das ist eine durchaus übliche Vorgehensweise von Versorgern!

Ich würde denen sofort meinen derzeitigen Verbrauch vom August bis jetzt mitteilen und eine Abschlagskürzung verlangen.Der Winter ist bald vorrüber und der Sommer kommt.Sie können sich selbst ausrechnen,was noch an zusätzlichem Verbrauch bis zur nächsten Abrechnung zusammen-kommt und den Preis in etwa errechnen.
Sollte ihr Versorger nicht darauf eingehen,bitte ggf.schriftlich erläutern mit ihrer Berechnung,würde ich von mir aus kürzen.
225,00 Euro ist auf Grund ihres geschilderten Verbrauches deutlich zu hoch.
Ich habe in etwa gleichwertige Daten mit meinem Haus und würde nach aktuellen Preisen(habe jedoch widersprochen) ca.65,00 Euro im Monat zahlen.(Bin jedoch noch weiter unten,da ich zusätzlich fast nur noch mit Kaminofen heize!)
Bitte also mal nachrechnen!7 Monate sind ja schon um.Ich schätze mal,sie werden bei ca.1200-1400 m3 liegen im Jahr.
Das mal Brennwertfaktor nehmen x aktueller Arbeitspreis(es sei denn,sie haben auch widersprochen)plus Grundpreis,plus Mwst.
Schon haben sie in etwa die Summe und können den Monatabschlag ersehen.  11 o.12 Abschläge?
Wenn sie noch keine Daten über Preise haben,auf Homepage ihres Versorgers schauen.
Gruß aus der Lüneburger Heide

Offline Monaco

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Abschlagszahlung zu hoch?! Was können wir machen?
« Antwort #2 am: 22. Februar 2006, 13:55:21 »
@netuschil

Für die Beantwortung Ihrer Frage ist es zunächst wichtig, zu erfahren, wann Ihr Abrechnungsjahr endet. Je eher die Schlussrechnung erfolgt, desdo ungünstiger sieht es für Sie aus.

Machen Sie enfach folgende überschlägige Rechnung:
aktuell abgelesener Zählerstand in m³ x 11 = verbrauchte kWh;

Zur Hochrechnung auf den Jahresverbrauch rechnen Sie mit Gradtagszahlen:
1= Januar=170; 2= Februar=150; 3=130, 4=80, 5=40, 6+7+8=40, 9=30, 10=80, 11=120, 12=160 (Summe=1000)

Sie können jetzt taggenau die Summe der (ungefähren) Gradtagszahlen ermitteln und setzen diese ins Verhältnis zu den Gradtagszahlen bis zum Ende der Abrechnungsperiode (z.B. 600 : 900).

Für den Beispielfall würden Sie jetzt noch die Hälfte zum bisherigen Verbrauchs dazuaddieren.

Dieses Ergebnis (kWh) multipliziert mit Arbeitspreis (je nach \"Widerspruchsstand\") zuzüglich anteiliger Grundpreis und Mwst. ergibt die voraussichtlichen Kosten für die aktuellen Abrechnungsperiode.

Von diesem Betrag ziehen Sie die bisherigen Abschläge ab und teilen den Rest durch die verbleibenden Monate bis zur Abrechnung.

Dies wäre ihre weitere Abschlagssumme. Teilen Sie dies Ihrem Versorger so mit. Passen Sie nur auf, dass Sie nicht in eine Überzahlung geraten, sonst wäre Ihr möglicher Preiswiderspruch beinahe wertlos.

Ich hoffe, alles ist einigermaßen verständlich beschrieben.

Mit freundlichen Grüßen

Monaco.

Offline Monaco

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Abschlagszahlung zu hoch?! Was können wir machen?
« Antwort #3 am: 22. Februar 2006, 13:55:57 »
@netuschil

Für die Beantwortung Ihrer Frage ist es zunächst wichtig, zu erfahren, wann Ihr Abrechnungsjahr endet. Je eher die Schlussrechnung erfolgt, desdo ungünstiger sieht es für Sie aus.

Machen Sie einfach folgende überschlägige Rechnung:
aktuell abgelesener Zählerstand in m³ x 11 = verbrauchte kWh;

Zur Hochrechnung auf den Jahresverbrauch rechnen Sie mit Gradtagszahlen:
1= Januar=170; 2= Februar=150; 3=130, 4=80, 5=40, 6+7+8=40, 9=30, 10=80, 11=120, 12=160 (Summe=1000)

Sie können jetzt taggenau die Summe der (ungefähren) Gradtagszahlen ermitteln und setzen diese ins Verhältnis zu den Gradtagszahlen bis zum Ende der Abrechnungsperiode (z.B. 600 : 900).

Für den Beispielfall würden Sie jetzt noch die Hälfte zum bisherigen Verbrauch dazuaddieren.

Dieses Ergebnis (kWh) multipliziert mit Arbeitspreis (je nach \"Widerspruchsstand\") zuzüglich anteiliger Grundpreis und Mwst. ergibt die voraussichtlichen Kosten für die aktuellen Abrechnungsperiode.

Von diesem Betrag ziehen Sie die bisherigen Abschläge ab und teilen den Rest durch die verbleibenden Monate bis zur Abrechnung.

Dies wäre ihre weitere Abschlagssumme. Teilen Sie dies Ihrem Versorger so mit. Passen Sie nur auf, dass Sie nicht in eine Überzahlung geraten, sonst wäre Ihr möglicher Preiswiderspruch beinahe wertlos.

Ich hoffe, alles ist einigermaßen verständlich beschrieben.

Mit freundlichen Grüßen

Monaco.

Offline Netuschil

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Abschlagszahlung zu hoch?! Was können wir machen?
« Antwort #4 am: 01. März 2006, 19:38:11 »
Hallo zusammen,

Vielen Dank für eure Antworten... ich habe nochmal mit dem Versorger gesprochen und jetzt wurde der Abschlag von 335 Euro auf 266 Euro (Strom und Gas zusammen) gesenkt... immerhin... zwar immer noch zu hoch ... aber immerhin...

Gruß,
Tim Netuschil

Offline Graf Koks

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Abschlagszahlung zu hoch?! Was können wir machen?
« Antwort #5 am: 02. März 2006, 20:39:08 »
@netuschil:

Kontrollieren Sie rechtzeitig vor dem Ende der Abrechnungsperiode noch einmal den aktuellen Verbrauch anhand des m3- Standes Ihres Zählers.

Soweit Sie gegen die Preiserhöhung die Einrede der Unbilligkeit nach § 315 BGB erhoben haben, wird der erhöhte Preis auch hinsichtlich der Abschläge nicht fällig. Soll Ihr Versorger also hinsichtlich seiner Erhöhung lecker leer ausgehen, müssen Sie rechtzeitig hochrechnen, welchen Endbetrag Sie bei Ansatz des Preisstands 09/2004 zu erwarten haben. Stellt sich bei der Jahresabrechnung heraus, dass Sie den auf die Preiserhöhung entfallenden Entgeltanteil geleistet haben, wird er auch beim Versorger bleiben.  Soweit Sie bereits eine Abrechnung aus der Vorperiode haben, werden Ihnen die dortigen Angaben zu Brennwert und Grundpreis hilfreich sein.  Nur Mut, gehen Sie davon aus, dass Ihr GVU die objektive Rechtslage sehr wohl kennt.  


M.f.G. aus Berlin
der Graf

 

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