Energiebezug > Vertragliches
Gemeinschaftstank Mietshaus Preisanpassungsklausel+Erhöhung
suse14:
Unser Vermieter hat unser Mehrfamilienhaus auf Flüssiggas umgestellt.Das war im November 2004. Der FG Anbieter hat mit jedem Mieter einen eigenen Vertrag abgeschlossen (mehr oder weniger freiwillig). Wir haben bis November 2005 1,25 / cbm Flüssiggas bezahlt (zzgl.Mwst.). Jetzt haben wir eine Erhöhung auf 1,40 /cbm zzglMwst. bekommen. In unserem Vertrag ist auch so eine Preisanpassungsklausel. Da wir aber am \"Gemeinschaftstropf\" hängen und der Tank dem Flüssiggasanbieter gehört, können wir ja leider nicht aus dem Vertrag aussteigen, müssen also die Erhöhung hinnehmen bis ins Uferlose.Oder??? Kennt sich da jemand aus? Es handelt sich um einen FG Anbieter gegen den der Bund der Energieverbraucher geklagt und auch gewonnen hat.
Wäre schön, wenn jemand helfen könnte.
Cremer:
@suse14,
ist vom Vertrag abhängig, normlaerweise ist auch hier der Widerspruch gemäß § 315 BGB möglich
suse14:
Einspruch haben wir eingelegt, darauf teilte der Anbieter mit, dass er diesen nicht akzeptiere. Er hat uns einen Auszug des Statistischen Bundesamtes mitgeschickt und uns erläutert, dass die F...S...KG gerade einmal 30% des eigentlich anzusetzenden Flüssiggaspreises an uns weitergegeben habe. Mit diesem Preisrechner kann ich nichts anfangen.
Watzl:
Wie sehen die anderen Tankgenossen der Gemeinschaftsanlage das?
H. Watzl
suse14:
denen ist fast alles egal, bloss keinen Ärger.....
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