Energiepreis-Protest > FairEnergie / SW Reutlingen
FairEnergie/Stadtwerke Reutlingen/SWR
Schöfthaler:
Der K(r)ampf mit der FairEnergie Reutlingen geht weiter.
Nachdem einer Kundin (Berufung auf §315) mit Fristsetzung die Gassperre angedroht wurde und diese Drohung nach entsprechender rechtlicher Gegenwehr wieder zurückgenommen wurde, erhielten diese Woche mehrere Gasrebellen in Reutlingen und Umgebung folgende Post:
--- Zitat ---Sehr geehrte ...,
wir beziehen uns auf den bisherigen Schriftverkehr und die von Ihnen gekürzte Turnusrechnung 2006.
Wie Ihnen sicherlich bekannt ist, wurde die Frage der Angemessenheit und Überprüfbarkeit der Preise sowie die damit zusammenhängenden Sachverhalte noch nicht abschließend entschieden. Die für Dezember 2006 bzw. März 2007 terminierte Entscheidung des Bundesgerichtshofs in Sachen Billigkeit von Gaspreisänderungen wurde ein weiteres Mal verschoben.
Zwischenzeitlich hat jedoch das Amtsgericht München die Billigkeit nach §315 BGB von Gaspreisen anerkannt, sofern deren Anpassung ausschließlich auf Bezugspreissteigerungen zurückzuführen ist (AZ: 213 C 25678/06). Die Stadtwerke München hatten dies auf Basis von Wirtschaftsprüfer-Gutachten überzeugend nachgewiesen.
Da die FairEnergie ebenfalls nur Bezugssteigerungen weitergegeben hat und dies durch ein Wirtschaftsprüfer-Gutachten nachweisen kann, gehen wir davon aus, dass unsere Preisanpassungen gerechtfertigt sind. Auch im Interesse aller unserer Kunden, die ihre Rechnungen vertragsgemäß bezahlen, fordern wir Sie deshalb auf, die Restforderung der Turnusrechnung aus dem Jahre 2006 in Höhe von .... bis zum 16.05.2007 zu bezahlen.
Sollten Sie der Zahlungsaufforderung in der genannten Frist nicht nachkommen, so sehen wir uns leider gezwungen, das gerichtliche Mahnverfahren, ohne weitere Aufforderung, einzuleiten. Bitte bedenken Sie, dass dadurch weitere Kosten für Sie entstehen.
--- Ende Zitat ---
(Hinweis: Das angesprochene AG-Urteil in München behandelte einen Gaspreiserhöhungseinwand)
Offensichtlich wird die FairEnergie ungeduldig und glaubt nicht mehr richtig an einen versorgerfreundlichen Ausgang der mehrfach verschobenen BGH-Entscheidung. Vielleicht steht in Reutlingen tatsächlich eine Klage des Versorgers bevor? Wäre vermutlich hilfreich (aber doch sehr unwahrscheinlich ...).
Wie lautete das letzte Schreiben der FairEnergie Anfang Februar -
--- Zitat ---bis dahin [BHG-Urteil] werden wir weitere gerichtliche Schritte nicht in die Wege leiten, um unnötige Kosten zu sparen.
--- Ende Zitat ---
und der uns Widersprüchlern im April 2006 drohende Anwalt der FairEnergie hat nach damaliger Fristverstreichung ebenfalls aufgehört zu versuchen, das Geld mit weiteren Drohungen einzutreiben.
Schwalmtaler:
Hallo Schöfthaler,
schreibt doch als Antwort auf das letzte Schreiben, das ihr mit Freuden auf den gerichtlichen Mahnbescheid zwecks eigenen Widerspruch - und damit zukünftiger Verhandlung - wartet. Der Versorger sollte schon mal den gesamten bisher geführten Schriftverkehr für das Gericht kopieren.
Das zaubert ein großes Erstaunen auf deren Gesichter, wetten!!! :D :D
alx:
@Schwalmtaler:
(-: Thema hatten wir bereits durch - ich habe von o.g. Versorger schon in 2006 einen gerichtlichen Mahnbescheid bekommen... - und widersprochen.
Mehr als heiße Luft kam nicht dabei heraus. Wegen mir kann das noch ewig so weitergehen!
Kein Grund sich Sorgen zu machen, es ist lediglich ein neuer
Anlauf der FairEnergie Druck auszuüben bzw. zu verunsichern. Es ist wirklich ein lächerlicher Versuch hier das Urteil des AG München anzuführen. Dagegen stehen z.B.
LG Hannover, Urteil vom 19.02.07 (21 O 88/06)
Meldung des LG Rostock vom 18.04.07 (siehe http://www.verivox.de/News/ArticleDetails.asp?aid=18951)
LG Duisburg, Urteil vom 10.05.2007 (5 S 76/06)
jeweils Ergebnis ist, daß die Kalkulation offen zu legen ist! ( http://forum.energienetz.de/viewforum.php?f=40)
Einem gerichtlichen Mahnbescheid widerspricht man mit einem dem Mahnbescheid beiliegenden Rücksendeformular.
Man kann eigentlich nichts falsch machen, lediglich ankreuzen und innerhalb der Frist (2 Wochen) zurücksenden!
(bitte NICHT einfach ignorieren!!)
Am besten legt man gleich noch eine Erklärung dazu, daß ein Widerspruch nach §315 BGB erfolgte.
Gruß & immer schön kürzen
Alex
Schöfthaler:
--- Zitat ---Sehr geehrte, liebe GasprotestlerInnen,
ein SWR Redaktionsteam hat zusammen mit der ERNA - Energie-Rebellen Neckar Alb - einen Bericht zum Protest gegen die Höhe der Gaspreise zusammengestellt.
Die Aussendung des Beitrags mit dem Titel \"Gaspreise - Bessere Chancen für Kunden?\"
ist für kommenden Donnerstag, den 14.06.2007 in der Sendung Infomarkt ab 21.00h geplant.
Vielleicht haben Sie Gelegenheit, den Beitrag anzusehen?
http://www.swr.de/infomarkt/index.html
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Paulinenstraße 47, 70178 Stuttgart
--- Ende Zitat ---
Navigation
[0] Themen-Index
[*] Vorherige Sete
Zur normalen Ansicht wechseln