Energiepreis-Protest > Ich brauche dringend Hilfe...
1. Mahnung und Hinweis auf Versorgungseinstellung
DocTom:
Liebe Forumsteilnehmer
ich habe im Juli `05 mittels Musterschreiben Widerspruch eingelegt.
Ende August erhielt ich ein offensichtliches Standardschreiben meines EVU mit pauschalem Hinweis auf Öl-Gaspreisbindung, etc. und Bitte um Rücknahme des Einspruchs.
Diesbezüglich erfolgte meinerseits schriftliche Aufrechterhaltung des Widerspruchs und erneutes Insistieren auf Vorlage prüffähiger Kalkulationsgrundlagen, sowie Einwand der Unbilligkeit gemäß § 315 BGB auch weiterhin für den Gesamtpreis.
Vorsorglich wurde bereits für die Jahresabrechung die Abrechnung unter Berücksichtigung des Widerspruchs eingefordert und auch die Unzulässigkeit der Sperrdrohung gemäß BGH-Urteil mitgeteilt.
Ein weiteres Antwortschreiben erhielt ich nicht.
In der Jahresabrechnung wurde mein Widerspruch vollständig ignoriert, ab 01.07.05 zu den erhöhten Preisen abgrechnet und eine Nachzahlung verlangt sowie der neue Abschlag auf 80.- Euro festgelegt.
Daraufhin habe ich eine revidierten Jahresabrechnung erstellt, die eine geringe Überzahlung ergab, um deren Überweisung gebeten wurde (Keine Verrechnung mit zukünftigen Abschlagszahlungen!) sowie Kürzung des Abschlags auf 70.-Euro mit der Begründung, um zukünftige Überzahlungen zu vermeiden. Ferner erneuter Widerpruch gegen erneute Preiserhöhung vom 01.01.06. Schreiben per Einschreiben versandt.
Erneut kein Antwortschreiben.
Nun habe ich aktuell jeweils die 1. Mahnung über eine Nachzahlung von sage und schreibe 12,03.-Euro sowie die 1. Mahnung bezüglich der Abschlagsdifferenz von 10 Euro bekommen, zahlbar jeweils innerhalb 07 Tagen.
Es wird darüber hinaus angemerkt \"Wir weisen vorsorglich darauf hin, daß wir bei Zahlungsverzug nach 14 Tagen trotz Mahnung die Versorgung ohne weitere Ankündigung einstellen können. Das ist neben den Mahnkosten mit erheblichen Kosten verbunden\".
Meine Fragen an das Forum:
Wie ernst ist eine solche Drohung zu nehmen? Kann ein EVU trotz anderslautender höchtsrichterlicher Rechtsprechung ohne weitere Vorwarnung die Versorgung einstellen, ohne auch nur eine nachvollziehbare Begründung für laufende Preiserhöhungen anzugeben?
Wäre darüberhinaus eine Sperrung angesichts der Höhe der derzeit strittigen Beträge nicht vollkommen unverhältnismäßig?
Ist ein EVU berechtigt, alleine rigoros die Höhe der monatlichen Abschlagszahlungen zu bestimmen und die Differenz bei Kürzungen abzumahnen? Ist es bereits jetzt sinnvoll, z.B. die Landeskartellbehörde einzuschalten?
Vielen Dank für die Unterstützung.
Kampfzwerg:
@DocTom
Ernstnehmen würde ich derlei Drohungen immer, zumal Ihr Versorger die geltende Rechtsprechnung offensichtlich nicht zur Kenntnis nehmen will.
Natürlich wäre eine Sperrung unverhältnismässig, aber das sind die Drohungen, neben der Rechtswidrigkeit, ja auch und es hindert ihn trotzdem nicht.
Vorsorgen ist besser als heilen!
Bitte lesen Sie hier:
Stadtwerke kündigen Sperrung konkret an
http://www.energienetz.de/index.php?pre_cat_open=2&id=600&subid=1717&
Ich persönlich würde mich z.B. folgendermassen verhalten, auch wenn der Termin für eine Sperrung noch nicht konkret angegeben wurde:
1. Vorsorglich Hausverbot zum Zweck der Versorgungseinstellung
2. Informieren Sie Ihre VZ
3. Beschwerde bei der Kartellbehörde
Der Versorger kann die Differenz bei den Abschlägen nicht anmahnen, da es sich nur um Vorauszahlungen und keine berechtigte Forderung nach Rechnungsstellung handelt.
Da Sie ihm Ihre eigenen Berechnung zur Verfügung gestellt haben, ist er ja durchaus in der Lage diese auch nachzuvollziehen, zieht es aber wiederum vor sie zu ignorieren.
Daher würde ich der Sicherheit wegen Vorsorge treffen.
Ein Versorger, der Ihre Schreiben bisher so konsequent ignoriert hat, alle anderen sind doch erfahrungsgemäss überaus mitteilsam, ist mir suspekt.
:o
Vielleicht gibt es in Ihrem Bereich/zu Ihrem Versorger noch andere Mitstreiter mit Erfahrung im Forum?
BuPe:
Hallo! - Solange das Mahnverfahren (übrigens zu Unrecht) läuft, droht noch keine Gefahr. Üblicherweise wird ja 3 mal gemahnt. Sollte es aber zu einem schriftlichen Sperrbescheid kommen, so ist dieser unbedingt ernst zu nehmen! Sie müssen in dem Fall sofort und als erstes zu ihrem Amtsgericht gehen und eine Einstweilige Verfügung im Eilverfahren erreichen (so sieht das dann aus: http://www.energieverbraucher.de/files.php?dl_mg_id=597&file=dl_mg_1139074251.pdf ). - Und erst dann sollte man sich um den \'Rest\' kümmern (VZ etc.).
Viel Erfolg !
RR-E-ft:
@DocTom
Zuallerst müssen Sie die geforderten Preise insgesamt schriftlich als unbillig rügen.
Bis zum Eingan eines entsprechenden Schreibens beim Versorger sind dessen Forderungen vollständig verbindlich und fällig.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
hollmoor:
@Fricke
Schon mal den gesamten Text gelesen?
--- Zitat von: \"DocTom\" ---Liebe Forumsteilnehmer
ich habe im Juli `05 mittels Musterschreiben Widerspruch eingelegt.
Ende August erhielt ich ein offensichtliches Standardschreiben meines EVU mit pauschalem Hinweis auf Öl-Gaspreisbindung, etc. und Bitte um Rücknahme des Einspruchs.
Diesbezüglich erfolgte meinerseits schriftliche Aufrechterhaltung des Widerspruchs und erneutes Insistieren auf Vorlage prüffähiger Kalkulationsgrundlagen, sowie Einwand der Unbilligkeit gemäß § 315 BGB auch weiterhin für den Gesamtpreis.
Vorsorglich wurde bereits für die Jahresabrechung die Abrechnung unter Berücksichtigung des Widerspruchs eingefordert und auch die Unzulässigkeit der Sperrdrohung gemäß BGH-Urteil mitgeteilt.
Ein weiteres Antwortschreiben erhielt ich nicht.
In der Jahresabrechnung wurde mein Widerspruch vollständig ignoriert, ab 01.07.05 zu den erhöhten Preisen abgrechnet und eine Nachzahlung verlangt sowie der neue Abschlag auf 80.- Euro festgelegt.
Daraufhin habe ich eine revidierten Jahresabrechnung erstellt, die eine geringe Überzahlung ergab, um deren Überweisung gebeten wurde (Keine Verrechnung mit zukünftigen Abschlagszahlungen!) sowie Kürzung des Abschlags auf 70.-Euro mit der Begründung, um zukünftige Überzahlungen zu vermeiden. Ferner erneuter Widerpruch gegen erneute Preiserhöhung vom 01.01.06. Schreiben per Einschreiben versandt.
Erneut kein Antwortschreiben.
Nun habe ich aktuell jeweils die 1. Mahnung über eine Nachzahlung von sage und schreibe 12,03.-Euro sowie die 1. Mahnung bezüglich der Abschlagsdifferenz von 10 Euro bekommen, zahlbar jeweils innerhalb 07 Tagen.
Es wird darüber hinaus angemerkt \"Wir weisen vorsorglich darauf hin, daß wir bei Zahlungsverzug nach 14 Tagen trotz Mahnung die Versorgung ohne weitere Ankündigung einstellen können. Das ist neben den Mahnkosten mit erheblichen Kosten verbunden\".
Meine Fragen an das Forum:
Wie ernst ist eine solche Drohung zu nehmen? Kann ein EVU trotz anderslautender höchtsrichterlicher Rechtsprechung ohne weitere Vorwarnung die Versorgung einstellen, ohne auch nur eine nachvollziehbare Begründung für laufende Preiserhöhungen anzugeben?
Wäre darüberhinaus eine Sperrung angesichts der Höhe der derzeit strittigen Beträge nicht vollkommen unverhältnismäßig?
Ist ein EVU berechtigt, alleine rigoros die Höhe der monatlichen Abschlagszahlungen zu bestimmen und die Differenz bei Kürzungen abzumahnen? Ist es bereits jetzt sinnvoll, z.B. die Landeskartellbehörde einzuschalten?
Vielen Dank für die Unterstützung.
--- Ende Zitat ---
Wie oft sollte man denn noch widersprechen?
Ist übrigens identisch mit der Vorgehensweise meines Versorgers,nur ist bei mir der Passus mit der Androhung-Versorgungssperre gestrichen worden.Man kennt sich offentsichtlich bei uns in der aktuellen Rechtsprechung aus.
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