Energiepreis-Protest > Ich brauche dringend Hilfe...

1. Mahnung und Hinweis auf Versorgungseinstellung

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RR-E-ft:
@hollmoor

Ich glaube, diese Antwort von mir sollte gar nicht in diesen Thread...

In Gedanken war ich wohl bei no limitz.


Sie haben vollkommen recht.

Nun kann ich diese hier nicht passende Antwort  jedoch auch nicht wieder löschen, weil Ihre Antwort mich daran hindert  :roll:

hollmoor:
Das kommt davon,wenn einem die Gedanken so vorauseilen und man Spagat von einem Thema zum nächsten macht! :wink:

Kampfzwerg:
@DocTom
@BuPe

Auch wenn z.Zt. noch keine akute Gefahr droht würde ich eine Beschwerde über den Versorger vorsorglich an die VZ und das Kartellamt schicken.
Ist doch im Email-Zeitalter kein Problem und kostet nur ein wenig Zeit.

Zum Ersten, um das Verhalten des Versorgers, sprich die Negation geltender Rechtsprechung, publik zu machen.

Zum Zweiten kann ein entsprechendes Beschwerdeaufkommen der Verbraucher eine Reaktion der VZ und Kartellämter auslösen oder forcieren.

Und drittens könnte der Versorger dadurch sanft überredet werden sein Verhalten zu überdenken und seine Vorgehensweise zu ändern, was wiederum allen seinen Kunden/Gasrebellen zu Gute kommen würde.

Und dann würde es bei diesem Versorger vielleicht nie eine konkrete Sperrandrohung geben.

Wäre doch wirklich nicht das Schlechteste, oder?
Zumal man sich jede Menge \"Folgeärger\" erspart hätte.

DocTom:
@Kampfzwerg
@Fricke
@BuPe
@hollmoor

zuerst möchte  ich allen ganz herzlich  für die die tatkräftige Unterstützung danken. \':D\'

Ich habe die Anregungen aufgenommen und meinem Versorger per Einschrreiben mit Rückschein  folgendes mitgeteilt:

Zu Ihren Mahnschreiben teile ich Ihnen mit, dass ich bereits im Juli 2005 den Einwand der Unbilligkeit gemäß §315 BGB  geltend gemacht habe.

Nachdem in der Jahresabrechnung  mein Widerspruch ignoriert worden war, habe ich Ihnen per Einschreiben  eine revidierte Gasabrechnung übersandt. Ich habe  Ihnen auch die  Anpassung der Abschläge  mitgeteilt, um zukünftig weitere Überzahlungen zu vermeiden.

Beim Einwand der Unbilligkeit gemäß § 315 BGB besteht nach geltender Rechtsprechung keine Rechtsgrundlage für Ihre  Nachforderung, da dies die Nichtfälligkeit des Anspruchs zur Folge hat. Somit besitzen  Ihre Mahnungen keine Rechtsgrundlage.
Darüber hinaus  halte ich eine Forderung auf  eine reduzierte Abschlagszahlung- die ja  pauschale Vorauszahlungen und keine Endrechung darstellen - für absurd und illegal,  da damit durch Zwangsmaßnahmen jegliche berechtigte  Kürzung der Abschlagszahlungen zu verhindern versucht wird.
Gemäß BGH-Urteil vom 30.04.2003 ist bei der vorgenannten Situation die Drohung mit der Sperrung des Gasanschlusses  definitiv unzulässig. Ich erteile Ihnen hiermit bis auf weiteres ausdrücklich Hausverbot.

Sollte bis zum 28.02.2006  keine Rücknahme der Mahnungen erfolgen und Sie auch dieses erneute Schreiben, wie die vorausgehenden, auf die ich bisher keine Antwort erhielt,  trotz erneutem Einschreibbrief weiterhin ignorieren, werde ich

1. Beschwerde gegen Sie beim zuständigen Kartellamt einlegen  

2. die Verbraucherzentrale einschalten

3. darüber hinaus  zu Ihren Lasten  weitere Rechtsmittel einlegen.

freundliche Grüsse


Ich bin gespannt, ob dies nun zu einem Umdenken führt, oder ob man weiterhin beharrlich an der bisherigen ignoranten Haltung  festhält. Ich bin zu einem konsequenten Vorgehen fest entschlossen.

hollmoor:
@DocTom
Es gibt dazu noch ein aktuelles Urteil. Siehe:AG Delmenhorst 4A C4001/06(IV)
u.BGH Urteil v.05.07.05  XZR60/04  oder auch hier:
http://www.energieverbraucher.de/files.php?dl_mg_id=581&file=dl_mg_1137190504.pdf

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=3462b0270f491359ebc82bd3f44f9765&client=12&nr=33507&pos=0&anz=1


Würde ich noch zufügen.

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