@RR-E-ft
es ist eine Anregung die Musterbriefe so abzuaendern, dass sie den Widerspruch gegen eine Preisfestsetzung (absolter Preis) beinhaltet.
und es ist die Frage, koennen wir den Widerspruch noch so aendern, dass wir die Hoehe des absolten Preises nicht anerkennen wollen.
Denn wie in Heilbronn entschieden, koennten wir auch hinten runterfallen, wenn wir vor Gericht nur die weitergebenen Preiserhoehungen als unbillig beklagen.
In unserem konkreten Fall SWH liegen folgende Zahlen aus der Bilanz 2004 vor
2,41 cent/kWh durchschnittlicher Bezugspreis (2004).
+0,55 cent/kWh Erdgassteuer
+0,27 cent/kWh Konzessionsabgabe
3,23 cent/kWh Zwischensumme
+0,36 cent/kWh 11% Aufschlag
3,59 cent/kWh Endkundenpreis Tarif M2 (>25.780kWh/a) 12\'04
ab 01.01.06
5,02 cent/kWh Tarif M2
Danke fuer Ihren link
Axel