Energiepreis-Protest > Heilbronner Versorgungs GmBH

Gaspreisinitiative Heilbronn / Heilbronner Versorgungs GmBH

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im:
@axeljungfer

Sie schrieben:

Im Abschnitt (2)
... hat sich fuer die Beklagte dieser Bezugsleistungspreis um 0,237 Euro/kWh im Jahr erhoeht, ... was bei einer jaehrlichen Bezugsmenge von 500.000 kWh einer Kostensteigerung von 131.850 Euro ergibt.

Wenn sich für die Beklagte der Preis um 0,237 Euro/kWh erhöht hat, wäre dies eine Erhöhung, die deutschlandweit die grösste Erhöhung überhaupt wäre. Was zahlen sie pro Kwh als Arbeitspreis?

Wahrscheinlich war dies als ct/kWh gemeint.
Da es allerdings um die GVS geht, schauen Sie mal hier:


http://www.vsbd-gaspreis.de/archiv/tabelle_preisentwicklung.htm
Diese haben den gleichen Vorlieferanten..


mfg
im

axeljungfer:
@ im

Sie sind der erste der mal auf dieses Problem geantwortet hat. Danke

Ich bin nicht 100% sicher obwohl ich schon mehrfach nachgerechnet habe.

Das Urteil haben 3 Richter unterschrieben !!!

Der Arbeitspreis meines Versorgers ist beim Tarif M2 5,02 ct/kwH
plus 10,74 € /Monat Grundgebuehr.

Gruss
Axel

Cremer:
@axeljungfer,

ich bin noch am rechnen und recherchieren.

im:
@axeljungfer
@Cremer

habe mir das Urteil mal genauer angeschaut (die Jahresangabe \"/Jahr\" habe ich übersehen) , wenn Sie mal Ihre Rechnung anschauen, haben Sie u.U. auch einen Leistungspreis (Grundpreis), dieser drückt sich z.B. durch die Angabe der Kesselnennleistung in KW aus. Da gibt es aber auch den Messpreis und andere Faktoren.

Beispiel: 20 KW Kesselleisung, für diese Anschlussleistung zahlen Sie angenommen 100€/Jahr (z.B. bis 30KW zzgl. das abgenommenen Gas, z.B. 5ct/kwh nach tats. Verbrauch.

Wenn die Berechnung des Versorgers mit
500.000 kwh angegeben wird, so könnte es sich dabei um das gleiche handeln (max. Grundlast/Spitzenlast in der Stunde pro Jahr.(Es gibt aber auch variable Leistungspreise)

Angenommen:
bei 25.000 Kunden und 500.000 kwh wären dies 20 KW, der Mehrpreis wäre dann pro Kunde 0,23€ * 20KW/a

Es könnte sich hierbei um eine Art maximale Entnahmeleistung pro Stunde handeln. (Anschlussleistung aller Verbraucher?)

Ich hoffe das ich dabei nicht falsch liege , aber etwas ähnliches sollte es schon sein.
Wenn dem so wäre, so sollten diese sich doch eigentlich im Grundpreis wiederfinden?

Bezüglich der 1.290.000 GWh ist vielleicht ein Tausendertrennzeichen ein Komma?


mfg
im

Cremer:
@axeljungfer,

M.E., was bei der Berechnung auf Seite 17 des Urteils unklar ist, ist die angegebene Bezugsmenge vom 500.000 kWh. Dies müßte die Abgabemenge für Haushaltskunden sein und dann m.E. in GWh, da die Gesamtabgabemenge 1.296.000 GWh sind.

Die Differenz sind die Großkunden (796.000 GWh)

Leider kann ich keine Zahlen aus Geschäftsberichten etc. nachschlagen.

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