Energiepreis-Protest > Stadtwerke Jena-Pößneck
Stadtwerke Jena-Pößneck
RR-E-ft:
Stadtwerke müssen die Strompreise senken:
http://www.verivox.de/News/ArticleDetails.asp?aid=18762
RR-E-ft:
Die Strompreise müssen um ca. 0,77 Cent/ kWh (netto) abgesenkt werden:
http://stadtwerke-jena.de/startseite/unternehmen/aktuell/newsanzeige/hash/2472a53222/article/strompreise-der-stadtwerke-jena-poessneck-sinken.html
http://www.jenatv.de/index.php?main=nachrichten&lf=detail&id=1175257838
Nun sind die Strompreise der Stadtwerke vollends absurd:
Quelle: www.tlz.de
--- Zitat ---Strompreis steht unter Spannung
Jena. (tlz) Verkehrte Welt bei den Strompreisen der Stadtwerke. Vor einiger Zeit brachte der Jenaer Energieversorger so genannte Sonderproduktpreise auf den Markt. Die waren etwas günstiger als der Allgemeine Tarif, wofür die Kunden eine dreimonatige Vertragslaufzeit und eine Einzugsermächtigung unterschrieben. Das taten auch viele, um zu sparen. Seit dem Jahreswechsel sind genau diese Spar-Tarife aber teurer als der Standarttarif, 50 Euro und mehr können es pro Jahr sein.
Grund dafür ist das etwas unübersichtliche Genehmigungsprozedere bei den Strompreisen. Während die Sonderproduktpreise keiner Genehmigung durchs Thüringer Wirtschaftsministerium bedürfen, muss das Land den Basistarif der Grund- und Ersatzversorgung sehr wohl genehmigen. Und genau die Genehmigung für die zum Jahreswechsel geplante Preiserhöhung versagte das Ministerium. Der Grund: Die Bundesnetzagentur hat die Prüfung der Netzentgelte immer noch nicht abgeschlossen, die ebenfalls auf den Endverbraucherpreis durchschlagen. Die Sonderproduktpreise konnten jedoch erhöht werden.
Kommt Zeit, kommt Entscheidung
Nach den Worten von Stadtwerke-Energieberater Uwe Kreitel gebe es aber nur sehr wenige Kunden, die aufgrund des Schwebezustandes im Sondertarif jetzt geringfügig mehr bezahlen. Die übergroße Zahl der Kunden werde im Moment noch nach Best-Preis-Prinzip abgerechnet, das heißt dem entsprechend ihres Verbrauches günstigstem Stromtarif. Uwe Kreitel rechnet damit, dass die Entscheidung der Bundesnetzagentur nicht mehr all zu lang auf sich warten lasse, und in der Folge auch die Preisstruktur sich wieder normalisiere.
Nicht nur aus wirtschaftlichen Erwägungen haben die Stadtwerke ein Interesse daran, dass die Allgemeinen Tarife bald wieder über den Sondertarifen liegen. Es gibt neuen Wettbewerb bei den Strompreisen. Der Schleswiger Stromanbieter Bonusstrom (im Internet: www.b-wie-billiger.de) bietet neuerdings einen Stromtarif an, der grundsätzlich 2 Cent pro Kilowattstunde billiger ist, als beim örtliche Grundversorger. Der Nachlass errechnet dabei sich an den Allgemeinen Tarifen des örtlichen Anbieters.
27.02.2007 Von Thomas Bernst
--- Ende Zitat ---
Für beabsichtigte Preierhöhungen zum Jahresbeginn gab es demnach schlichtweg gar keinen Grund. Die Preise waren schon vorher zu hoch.
Der rührige Energiedetektiv der Stadtwerke sollte nun flugs ermitteln, wieviel die Kunden in den letzten Jahren deshalb schon zuviel bezahlt haben und wer sich dieses Geld "in die Tasche gesteckt" hat.
RR-E-ft:
Wahrend die Stadtwerke von einer Preissenkung im Umfang von 3,5 Prozent spricht, spricht das Wirtschaftsministerium von einer Senkung der Strompreise um fünf Prozent.
Quelle: www.tlz.de
--- Zitat ---Strom in Städten billiger
Erfurt/Leinefelde/Jena. (tlz) Die Strompreise purzeln erneut. Sparen können Kunden in Jena, Leinefelde, Mühlhausen, Pößneck und Rudolstadt. Die Stadtwerke senken aber nicht etwa aus freien Stücken ihre Entgelte: Das Thüringer Wirtschaftsministerium hatte nach einem Bescheid der Bundesnetzagentur die Tarifpreise von sechs Stromversorgern neu zu genehmigen. Erfreulich wird es auch für einige Erdgas-Kunden. Der Gasversorger Mitgas hat angekündigt, ab 1. April sieben Prozent weniger zu kassieren.
Die günstigere Abrechnung für Tausende Stromkunden wird zum 1. April in Kraft treten. Nach Angaben des Wirtschaftsministeriums müssen die Stadtwerke Jena-Pößneck ihre Entgelte für den Normaltarif um fünf Prozent senken - bedingt durch zuvor die hohen Netznutzungsentgelte, hieß es. Bei den Stadtwerken Leinefelde ergeben sich billigere Strompreise in Höhe von 7,6 Prozent. Die Stadtwerke Rudolstadt senken ihre Preise um 4,7 Prozent. Und die Stadtwerke Mühlhausen müssen ihre Tarifpreise ebenfalls ermäßigen - um 2,8 Prozent.
Keine Änderungen gibt es für die Kunden der Stadtwerke Altenburg. Hier bleiben die Preise stabil. Teurer wird es in Neustadt/Orla. Die Stadtwerke dürfen die Preise um 3,4 Prozent anziehen. Aber: Diese würden sich auch nach der Erhöhung auf dem Niveau der Unternehmen bewegen, die bislang auf Preisanhebungen verzichtet haben, hieß es vom Ministerium, das errechnet hat: Die Preise der sechs Stadtwerke - ohne die Netzentgelte - seien nun mit den hessischen vergleichbar. Die Zahlen beziehen sich auf einen Jahresverbrauch von 2400 Kilowattstunden.
Möglich wurden die Preissenkungen, weil die Bundesnetzagentur die Überprüfung der Gebühren für die Netznutzung abgeschlossen und eine Senkung der Netznutzungsentgelte um bis zu zehn Prozent angeordnet hatte. Laut Ministerium klagen nach wie vor zwölf Thüringer Stadtwerke auf höhere Strompreise. Sie planen im Durchschnitt Steigerungen um zwei Cent je Kilowattstunde.
Mitgas-Kunden in Thüringen dürfen sich über niedrigere Erdgas-Preise freuen, weil sich der Arbeitspreis um brutto 0,45 Cent je Kilowattstunde verringert habe, teilte Mitgas mit. "Eine Familie, die in ihrem Einfamilienhaus mit Erdgas heizt und dadurch jährlich 20 000 Kilowattstunden verbraucht, hat künftig etwa 90 Euro mehr in der Haushaltskasse", sagte Geschäftsführer Jens Horn.
Das Düsseldorfer Oberlandesgericht entschied gestern, dass Stromnetz-Betreiber Wettbewerbsvorteile gegenüber Energieversorgern ohne Netz beseitigen müssen, um ihnen den gleichen Zugang zu Netzdaten zu gewähren.
30.03.2007 Von Christian Thiele
--- Ende Zitat ---
Dank des Einschreitens der Bundesnetzagentur und des Thüringer Wirtschaftsministeriums sind die Strompreise in Jena deutlich gesunken:
Im Allgemeinen Tarif verringerte sich der Arbeitspreis um 1,03 Cent/ kWh, der jährliche Grundpreis stieg um 2,50 EUR.
Ein Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 3.600 kWh spart so zukünftig 34,58 EUR im Jahr.
Die Stadtwerke haben aber auch ein Angebot für besonders dumme Stromkunden, die sich für die Dauer von drei Monaten an die Stadtwerke binden.
Diese zahlen ohne Einzugsermächtigung einen um 1,27 Cent/ kWh höheren Arbeitspreis und einen um 61,40 EUR höheren Grundpreis als im Allgemeinen Tarif.
Wer einen solchen Sonderpreis (SP1 privat) schriftlich vereinbart hat, zahlt bei den Stadtwerken bei einem Jahresverbrauch von 3.600 kWh stolze 107,12 EUR mehr, ohne zu wissen, warum und wofür eigentlich.
Die Bezeichnung "SP 1 privat" gibt auch keine Erklärung her.
http://stadtwerke-jena.de/fileadmin/stadtwerke-jena.de/Preise/Strom/S_Pb_PK_20070401.pdf
Dieses Angebot ist ersichtlich zu Lasten der Verbraucher unseriös kalkuliert.
Weil der Allgemeine Tarif vorher entsprechend überhöht war, sollten Stromkunden auch für das letzte Jahr unter Berufung auf die Unbilligkeit der früheren Strompreisfestlegung durch die Stadtwerke allenfalls die Rechnungsbeträge unter Zugrundelegung der neuen Nettopreise des Allgemeinen Tarifes zahlen.
Es ist nicht einsehbar, warum man dabei etwa noch 30 EUR weiter zuviel zahlen sollte.
RR-E-ft:
Stadtwerke verwirren ihre Kunden
Viele Stromkunden der Stadtwerke erhalten gerade unverständliche Briefe, in denen diesen mitgeteilt wird, dass es die 1999 eingeführte Bestpreisabrechnung, die angeblich für besonders günstige Strompreise in Jena sorgen sollte, nicht mehr gibt.
Kunden in Bestpreisabrechnung waren keine Tarifkunden mehr, sondern Sondervertragskunden. Nach der Neuregelung des Energiewirtschaftsgesetzes im Juli 2005 handelt es sich dabei um sog. Haushaltskunden außerhalb der Grundversorgung gem. § 41 EnWG, für welche die Bestimmungen der Grundversorgungsverordnung Elektrizität (StromGVV) nicht gelten.
Die Stadtwerke teilen den Kunden jetzt mit, nunmehr erfolge die Versorgung zu den Bedingungen der StromGVV, also in der Grundversorgung gem. § 36 EnWG.
Vorsorglich kündigen die Stadtwerke bisherige vertragliche Abreden, wollen indes offenbar gleichzeitig die Vertragsverhältnisse mit den Kunden ungekündigt fortsetzen.
Mietern großer Wohnungsgesellschaften, die als Stromkunden bisher mit den Stadtwerken einen Rabatt von sechs Prozent auf den jeweils geltenden Bestpreis vereinbart hatten und die dadurch ebenfalls außerhalb der Grundversorgung nach § 41 EnWG beliefert werden, wird mitgeteilt, es gäbe nun nur noch drei Prozent Rabatt auf den jeweiligen von den Stadtwerken festgelegten Strompreis.
Indes ist der Versorger an die getroffene vertragliche Abrede gebunden.
Wurden bei Vertragsabschluss also sechs Prozent Rabatt auf die von den Stadtwerken einseitig festgelegten Strompreise vereinbart, kann der Versorger diesen Rabatt nicht einseitig reduzieren.
Pacta sunt servanda, Verträge sind einzuhalten.
Die Schreiben der Stadtwerke sind so verklausuliert, dass Verbraucher überhaupt nicht ergründen können, was eigentlich gemeint sein soll.
Man sollte deshalb genau nachfragen, welche bisherigen Vertragsgrundlagen überhaupt gekündigt werden sollen und woraus sich das Recht der Stadtwerke auf eine entsprechende Kündigung überhaupt ergeben soll und wie es dazu kommen soll, dass trotz einer Kündigung das Vertragsverhältnis weiter fortbestehen soll.
Teilkündigungen sind nämlich rechtlich unzulässig.
Deshalb gibt es nach Juristenmeinung nur zwei Alternativen:
Entweder die Verträge bestehen ungekündigt wie bisher unverändert fort oder die Verträge sind insgesamt gekündigt und deshalb beendet.
Im Fall der Vertragsbeendigung würden die Stadtwerke den Strom deshalb fortan wohl im vertragslosen Zustand liefern.
Einem bereicherungsrechtlichen Anspruch der Stadtwerke könnten die Kunden dann entgegenhalten, dass die Stadtwerke ja aufgrund der selbst erklärten Kündigung wussten, dass sie die Stromlieferungen nicht mehr auf vertraglicher Grundlage schulden, so dass nach § 814 BGB deshalb von den Stadtwerken für die weiteren Stromlieferungen gar keine Zahlungen mehr verlangt werden können.
So hatten sich die Stadtwerke sich das sicher nicht gedacht!
Was sie sich überhaupt dabei gedacht hatten, erschließt sich nicht.
Man erinnert sich, dass Stromkunden, die einen schriftlichen sog. SP1 privat- Vertrag bei den Stadtwerken abgeschlossen hatten, ausdrücklich um zu sparen, nun gegenüber der Grundversorgung über 100 EUR im Jahr mehr für den gleichen Strom zahlen sollen.
Den Stadtwerken ist es wahrlich gelungen, mit undurchsichtiger Preispolitik die Stromkunden zu verwirren.
Zudem teilen die Stadtwerke mit, sie hätten die Strompreise zum 01.04.2007 mit Genehmigung gesenkt. Richtig ist, dass die Stadtwerke nach der Kürzung der bisher überhöhten Netzkosten durch die Bundesnetzagentur vom Thüringer Wirtschaftsministerium auch zur Absenkung der bisher überteuerten Strompreise verpflichtet wurden. Gewerbekunden zahlen nun geringere Nettopreise als im Allgemeinen Tarif nach dem 01.01.2004.
Um die bisher deutlich überhöhten Strompreise abzusenken, bedurften die Stadtwerke gar keiner Genehmigung.
Wenn die Stadtwerke also als einer der ganz wenigen Stromversorger entgegen dem bundesweiten Trend die Strompreise senken, dann allein deshalb, weil die Strompreise bisher überhöht kalkuliert waren und deshalb zuviel kassiert wurde.
Bekommen Stromkunden deshalb jetzt Geld zurück?
Freundliche Grüße
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
Für weiter Interessierte:
http://de.wikipedia.org/wiki/Teilk%C3%BCndigung
RR-E-ft:
Auch andere Preise scheinen bei den Stadtwerken besonders üppig kalkuliert zu sein:
http://www.ad-hoc-news.de/Marktberichte/de/11901325/Umfrage-Wasserpreise-in-Jena-besonders-hoch
http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,484600,00.html
http://www.ksta.de/html/artikel/1180417488263.shtml
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