Energiepreis-Protest > Stadtwerke Jena-Pößneck
Stadtwerke Jena-Pößneck
RR-E-ft:
http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=4421
Amiran:
Hallo Fußgänger,
nun können wir ja unsere laienhaften Kenntnisse zusammenwerfen. :D Auch per pn.
Es scheint also damit getan zu sein, der Kündigung zu widersprechen. Egal ob unwirksam nach §174 BGB oder anderem Grund. Interessant ist, daß §174 die unverzügliche Zurückweisung des einseitigen Rechtsgeschäftes fordert. RR-E-ft schrieb obiges, aber auch: "Wird die Form nicht beachtet, ist die Kündigung als einseitiges Rechtsgeschäft unwirksam, § 125 BGB: ... Man kann sich also später auf die Formunwirksamkeit der Kündigung und damit die Unwirksamkeit der selben berufen."
Vielleicht schmeiße ich da auch was durcheinander.
Ich gehe mal davon aus, daß wir beide einen "Altvertrag" haben, der nicht schriftlich abgeschlossen wurde. Welche Form der Kündigung gilt für diesen? Hoffentlich nach §32 (7) AVBV die Schriftform, also eigenhändige Unterschrift.
Wie die Altverträge und §41 EnWG paßfähig gemacht werden sollen, ist mir auch unklar. Das Gesetzt fordert etwas von den Verträgen, das die Altverträge nicht erfüllen - nachbessern, Bestandschutz oder ...? Einen neuen Vertrag abschließen will ich jedenfalls nicht.
Grüße
Rhea:
Hallo Fußgänger,
ganz sicher gibt es noch etliche Fricke-Kunden in Jena und wie ich mich soeben mit einem Weiteren ausgetauscht habe, könnten wir uns natürlich zu einer Arbeitsgruppe zusammen finden. Ich hatte auch bereits telefonischen Kontakt zu weiteren Kunden, so dass wir immerhin eine nette Runde abgäben plus Amiran, so er möchte.
Grüße, Rhea
fußgänger:
Hallo Rhea,
toll dass sich hier über das Forum noch mehr melden. Vielleicht können wir über pn organisieren, wie wir uns zusammenfinden?
@Amiran
Was meinst Du?
Grüße,
fußgänger
Rhea:
@ fußgänger
ja, das meine ich auch, alles Weitere über pn, Gruß Rhea
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