Energiepreis-Protest > Stadtwerke Jena-Pößneck
Stadtwerke Jena-Pößneck
RR-E-ft:
http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=3911
fußgänger:
Hallo,
ich möchte fragen, ob jemand gegenwärtig in der gleichen Situation ist bzw. mir einen Tip geben kann, wie ich mich weiter verhalten sollte.
Ich bin mit den Stadtwerken Jena/Pößneck nach Unbilligkeitseinwand meinerseits bzgl. des Gaspreises und nach einigem Schriftwechsel mittlerweile auf dem Stand, dass die Stadtwerke mir den bestehenden Vertrag zum 30.09. gekündigt haben (wegen Anforderungen des §41 41 EnWG). Ich habe damit die Wahl, entweder den neuen Heizgasvertrag "Sonderabkommen plus" (mit eingeschlossener Heizöl-Preisbindung) abzuschließen oder mich im Rahmen der Grundversorgung zu den entsprechenden hohen Preisen versorgen zu lassen.
Ich habe Widerspruch gegen die Kündigung erhoben und darauf hingewiesen, dass ich mich wegen kartellrechtswidriger Ungleichbehandlung an das Thüringer Wirtschaftsministerium Abteilung Energie wenden werde (was ich auch getan habe, allerdings bis jetzt ohne Reaktion). Außerdem habe ich die Preise der Grundversorgung auf Grund meines Abnahmeverhaltens als unbillig erklärt.
Nun habe ich ein neues (wirklich) freundliches Schreiben erhalten, indem mir die Notwendigkeit der Kündigung wegen §41 EnWG nochmals erklärt wird, außerdem werde ich gebeten meinen Standpunkt nochmals zu überdenken und doch einen neuen Vertrag (siehe oben) abzuschließen.
Über Meinungen und Hinweise würde ich mich freuen. Vielleicht meldet sich auch jemand aus Jena, es wäre gut zu wissen, dass man hier nicht allein ist.
Viele Grüße,
Fußgänger
RR-E-ft:
http://www.otz.de/otz/otz.jena.volltext.php?kennung=on2otzLOKStaJena38986&zulieferer=otz&kategorie=LOK&rubrik=Stadt®ion=Jena&auftritt=OTZ&dbserver=1
Amiran:
Hallo,
schade, daß RR-E-ft\'s Link heute keine Info mehr liefert. Nach welchem Stichwort sollte man bei der OTZ suchen?
an Fußgänger:
Bin in der "Entwicklung" mit den Stadtwerken genauso weit fortgeschritten wie Du und suche nun nach dem nächsten Schritt (Ist er überhaupt nötig?)
Ein Gedanke ist, da §41 EnWG "Energielieferverträge mit Haushaltskunden" tatsächlich gewisse neue Erfordernisse an den Vertrag stellt, die fehlenden Vereinbarungen nachzureichen, also keinen neuen Vertrag einzugehen.
Übrigens, mit §41 (1) EnWG:
"Verträge über die Belieferung von Haushaltskunden mit Energie außerhalb der Grundversorgung haben insbesondere Bestimmungen zu enthalten über
1. die Vertragsdauer, die Preisanpassung, ...."
habe ich so meine Schwierigkeiten - wie soll so eine Preisanpassungsklausel aussehen, ohne in einer Knebelung zu enden?
fußgänger:
Hallo Amiran,
schön, dass es doch noch jemanden aus der Gegend hier gibt, der sich im Forum meldet :) . Ich habe inzwischen auf das oben erwähnte Schreiben der Stadtwerke geantwortet und meinen Widerspruch bekräftigt. Danach kam wieder ein neues Schreiben von den Stadtwerken, aber ohne wirklich neuen Inhalt.
Inzwischen habe ich in einem anderen Thread gelesen, dass vermutlich die Kündigung gar nicht wirksam ist, da sie nur mit zweimal "i.A." unterzeichnet wurde, siehe: http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=4373
Ich habe morgen ein Gespräch mit einem Herrn von der Verbraucherzentrale Thüringen, wenn ich danach schlauer bin, melde ich mich zurück.
Grüße,
fußgänger
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