Üblicherweise endet ein solches Verfahren damit, dass die Landeskartellbhörde den einen oder anderen Gasversorger auffordert die Preise anzupassen - ein Hinweis, dass die Preise der betroffenen Versorger (kartell)rechtswidrig sind.
Steht nun ein Versorger kurz vor Ende der Abrechnungsperiode, kann eine Behörde ihm z.B. durch eine lange Frist helfen. Der Kunde zahlt die Rechnung und bekommt erst danach die Argumente für seinen Widerspruch. Welchen Spielraum und Zeitplan hat eine Kartellbehörde, um rechtswidrige Preise zu bekämpfen? Oftmals wird sogar garnichts über die Verhandlungen bekannt.
Viele Grüße
Koch