@RR-E-ft
es ist eine Anregung die Musterbriefe so abzuaendern, dass sie den Widerspruch gegen eine Preisfestsetzung (absolter Preis) beinhaltet.
und es ist die Frage, koennen wir den Widerspruch noch so aendern, dass wir die Hoehe des absolten Preises nicht anerkennen wollen.
Denn wie in Heilbronn entschieden, koennten wir auch hinten runterfallen, wenn wir vor Gericht nur die weitergebenen Preiserhoehungen als unbillig beklagen.
In unserem konkreten Fall SWH liegen folgende Zahlen aus der Bilanz 2004 vor
   2,41 cent/kWh  durchschnittlicher Bezugspreis (2004). 
 +0,55 cent/kWh  Erdgassteuer
 +0,27 cent/kWh  Konzessionsabgabe
   3,23 cent/kWh  Zwischensumme
 +0,36 cent/kWh  11% Aufschlag
   3,59 cent/kWh  Endkundenpreis Tarif M2 (>25.780kWh/a) 12\'04 
ab 01.01.06
    5,02 cent/kWh Tarif M2
Danke fuer Ihren link
Axel